GmbH Insolvenz: Folgen für GmbH und Geschäftsführer

Im besten Fall haben Geschäftsführer die finanzielle Situation ihres Unternehmens immer voll im Blick. Doch was, wenn sich Probleme anbahnen? Was ist zu tun, wenn Geschäftsführer oder Geschäftsführerin sich mit einer drohenden GmbH Insolvenz konfrontiert sehen? Welche Folgen kann diese Situation für die Geschäftsführer haben? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn eine GmbH insolvent ist? Im folgenden Beitrag klären wir Sie über das Insolvenzrecht auf und zeigen Ihnen außerdem Wege aus der Unternehmenskrise.

 

Wann spricht man von einer GmbH-Insolvenz?

Von der GmbH Insolvenz spricht man wenn:

  • Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung
  • der GmbH vorliegt.

    Nach dem deutschen Insolvenzrecht ist eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, wenn

  • sie ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen (voraussichtlich) nicht mehr erfüllen kann - siehe §§ 17, 18 InsO
  • oder ihre Verbindlichkeiten nicht durch das GmbH Vermögen gedeckt sind - siehe § 19 InsO
  • (1)

    Einfach ausgedrückt ist eine GmbH insolvent, wenn sie nicht mehr über genug Geld verfügt, um ihre Rechnungen zu begleichen und eventuelle Schulden zu tilgen.

     

    Was bedeuten die Begriffe Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung und persönliche Haftung?

    Im Zuge einer drohenden Insolvenz wird häufig mit unterschiedlichen Begriffen gearbeitet. Im Folgenden finden Sie entsprechende Erklärungen dazu.


    1. Zahlungsunfähigkeit:

    Der Begriff Zahlungsunfähigkeit ist gesetzlich definiert in § 17 Abs. 2 S. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Laut diesem besteht Zahlungsunfähigkeit, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

    Da sich bezüglich dieser Definition Fragen auftun können, wie beispielsweise: "Muss es sich um einen langfristigen Geldmangel handeln?" oder "Reicht es, wenn 50 Prozent der Schulden beglichen werden können?"

    wird das Ganze durch die BGH-Rechtsprechung ergänzt. Diese besagt:

     

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    Es besteht Zahlungsunfähigkeit, wenn Schuldner (GmbH oder auch jedes andere Unternehmen, juristische und natürliche Personen) ihre bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr innerhalb von drei Wochen zu 90 Prozent begleichen können.

    Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungs- und Schuldenbereinigungsverfahren, dessen Ziel darin besteht:

  • Entweder die Gläubiger eines zahlungsunfähigen bzw. überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Dafür wird das noch vorhandene Vermögen liquidiert und der Erlös geteilt.
  • Oder mit einem Insolvenzplan die Zahlungsfähigkeit herzustellen und die Fortführung des Unternehmens zu sichern.
  • Es gibt zwei Arten von Insolvenz. Unterschieden wird zwischen Verbraucherinsolvenz (natürliche Personen) und der Regelinsolvenz (juristische Personen und Unternehmen).

    3. Insolvenzantrag

    Ein Insolvenzantrag bzw. Insolvenzeröffnungsantrag ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Liegt eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, sind folgenden Personen berechtigt und verpflichtet bei der GmbH Insolvenz einen solchen Antrag zu stellen sind:

  • Schuldner
  • Insolvenzgläubiger
  • Wichtig: Natürliche Personen haben das Recht, aber nicht die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

    Die Antragstellung ist nur verpflichtend für:

  • Vorstand der AG und Genossenschaft
  • organschaftliche Vertreter einer OHG und KG, sofern persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist
  • Geschäftsführer der GmbH (§ 92 AktG, § 99 GenG, § 130a HGB, § 64 GmbHG).
  •  

    GmbH Insolvenz

    Diese müssen zwingend bei Insolvenz für die GmbH den Antrag auf Erföffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn wer den Insolvenzantrag verspätet einreicht, hat mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

    Bei juristischen Personen sind somit normalerweise die sogenannten organschaftlichen Vertreter der Gesellschaft zur Antragstellung verpflichtet. Im Fall, dass diese ausfallen (sog. Führungslosigkeit), können stattdessen der Aufsichtsrat oder die Gesellschafter zur Anmeldung der Insolvenz verpflichtet sein. Gestellt werden muss ein Insolvenzantrag in Deutschland spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

    Genau heißt das: Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig ist dabei der Zusatz "ohne schuldhaftes Zögern". Um sich im Rahmen einer Insolvenz nicht der Insolvenzverschleppung strafbar zu machen, sollten Geschäftsführer und Gesellschafter nach Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht zögern, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen.

    4. Insolvenzverschleppung

    Von Insolvenzverschleppung ist immer dann die Rede, wenn:

  • der Insolvenzantrag nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig gestellt wird - laut § 15a Insolvenzordnung.
  • Unterschieden wird in Deutschland zwischen der fahrlässigen und der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung.

     
     

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    Bei Verdacht droht ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Unterschieden wird in Deutschland beim Thema Insolvenz zwischen der fahrlässigen und der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung. In jedem Fall haftet der Geschäftsführer der GmbH. Um ein Strafverfahren zu vermeiden und nicht wegen Insolvenzverschleppung ins Visier von Staatsanwalt und Gericht zu geraten, sind Geschäftsführer einer GmbH bzw. andere Verantwortliche von Unternehmen dazu angehalten, sich regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

    Die Insolvenzverschleppung gilt als Straftat und wird in Deutschland mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen belegt.

    5. Persönliche Haftung

    Persönliche Haftung bedeutet in der deutschen Rechtsprechung, dass jemand mit seinem gesamten Vermögen haftet. Im Falle der Insolvenz bedeutet das, dass die Geschäftsführer einer GmbH, wenn sie die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" (§ 43 GmbHG, § 347 HGB) vorsätzlich oder fahrlässig verletzen, dafür persönlich haften. So haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH sowie den Gesellschaftern und Dritten.

    Zudem haften Geschäftsführer einer GmbH auch gegenüber anderen Personen, denen sie Aufgaben übertragen haben. Man spricht in solchen Fällen von der "persönlichen Haftung gegenüber Erfüllungsgehilfen". Ein häufiger Grund für eine Geschäftsführer Haftung ist zum Beispiel die verfrühte oder verspätete Beantragung des Insolvenzverfahrens. In solchen Fällen haften Geschäftsführer mangels Masse mit ihrem privaten Vermögen. Und auch wer sich nach Gründung der GmbH das eingebrachte Stammkapital auszahlen lässt, muss damit rechnen, dass dieses im Falle einer Insolvenz eingefordert werden kann.

     

    Wann spricht man von der Überschuldung einer GmbH?

     
    Rund um das Thema Insolvenz einer GmbH oder AG gibt es einige Begriffe, deren Bedeutung man kennen sollte. Der Begriff der Überschuldung ist in der „Insolvenzordnung“ (InsO) eindeutig definiert:
    :

  • Kann das bestehende Vermögen die vorhandenen Verbindlichkeiten nicht mehr decken bzw. reichen die Einnahmen und Rücklagen nicht mehr aus, um die Schulden zu tilgen, liegt die Überschuldung der GmbH vor.
  • Die Überschuldung ist neben der Zahlungsunfähigkeit ein Grund für die Beantragung der GmbH Insolvenz, außer das Fortführen des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Festgestellt wird eine Überschuldung durch eine aktuelle Bilanz. Aus dieser ergibt sich die bilanzielle Überschuldung, wenn das Vermögen (Aktiva) die Schulden (Passiva) nicht deckt. Diese führt zu einer insolventen GmbH.

     

     

    Wie und wann muss ein Geschäftsführer die Insolvenz der GmbH anmelden?

    Als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin sind Sie verpflichtet, sofort bei Eintreten o.g. Krise der GmbH - zumindest aber spätestens nach drei Wochen - ohne schuldhaftes Zögern den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

    Damit soll verhindert werden, dass für die Gläubiger ein Schaden entsteht. Vorsicht ist für Gesellschafter und Geschäftsführer geboten bei Einhaltung der vorgeschriebenen Frist. Verletzt er diese Pflicht, ist er gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet werden.

    GmbH Insolvenz anmelden

    Dabei kommt es nicht auf die positive Kenntnis des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin vom Insolvenzgrund an, denn die drei Wochen Frist setzt bereits dann ein, wenn objektiv erkennbar ein Insolvenzgrund vorliegt, wie drohende oder bestehende

  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit.
  • Das Ausschöpfen der drei Wochen Frist ist nicht angeraten und kann zur privaten Haftung führen. Im Grunde dürfen Geschäftsführer mit der Antragstellung auf Insolvenz nur so lange zögern, wenn sie die begründete Hoffnung haben, dass die GmbH durch Sanierungsmaßnahmen gerettet werden kann. Die Strafbarkeit und Haftung lässt sich vermeiden, wenn Sie sich zur rechten Zeit an einen professionellen Unternehmensberater wenden. Dieser ist im besten Fall in der Lage, dafür zu sorgen, dass Geschäftsführern und Gesellschaftern keine Strafbarkeit und Haftung drohen. Auch ist eine Abwendung der GmbH Insolvenz möglich, sodass die Bonität und das öffentliche Ansehen der Geschäftsführung erhalten bleiben.

     

     

    Die Pflichten des Geschäftsführers und der Gesellschafter bei drohender Insolvenz der GmbH

    Die Pflicht von Geschäftsführern und Gesellschaftern eines Unternehmens besteht darin, sich permanent über die finanzielle Lage ihrer Firma zu informieren und sich dauerhaft davon zu überzeugen, dass kein Insolvenzgrund vorliegt bzw. dass es keinen Anlass für die Insolvenz einer GmbH gibt. Bestehen Zweifel, müssen Sie die Insolvenz der GmbH beantragen. Entstehen in diesem Zusammenhang Schäden, haftet der Geschäftsführer. Die bevorstehende Insolvenz muss nicht immer zwingend mit der Auflösung des Unternehmens verbunden sein.

    Verfügen Geschäftsführer nicht über die notwendigen Kenntnisse, so sind sie verpflichtet, sich bei den ersten Anzeichen einer solchen finanziellen Krise die notwendigen Informationen zu beschaffen oder fachkundigen Stellen / Personen mit der Überprüfung auf eine mögliche GmbH Insolvenz beauftragen. Tut ein Geschäftsführer das nicht, wird ihm unterstellt, er hätte schuldhaft gegen seine Insolvenzantragspflicht verstoßen.

    Liegt nach der Überprüfung eine Insolvenzreife vor, ist es Geschäftsführern einer GmbH verboten, fällige Verbindlichkeiten zu tilgen. Damit soll verhindert werden, dass die Insolvenzmasse geschmälert wird. Verstoßen Geschäftsführer gegen dieses Verbot, haften sie persönlich dafür. Zusätzliche Relevanz hat auch die Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung der Pflicht zur Abführung der Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung.

    Eine Geschäftsführerin bzw. ein Geschäftsführer muss deshalb bei drohender Insolvenz der GmbH im Zweifelsfall beweisen können, dass der Eintritt einer der Insolvenzgründe trotz hinreichender Vorkehrungen nicht erkennbar war.

     
    Zudem trägt ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin allein die Verantwortung. Das bedeutet, selbst wenn ein oder mehrere Gesellschafter einer GmbH in Erwartung günstiger Geschäfte die Fortführung der GmbH wünschen, dürfen sich Geschäftsführer nicht darauf einlassen. Denn geht der Plan schief, besteht die persönliche Haftung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin.

    Zusammengefasst bestehen die Pflichten darin:

  • die Finanzen des Unternehmens ständig zu überwachen und die Verbindlichkeiten der GmbH abzudecken
  • bei bestehender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bzw. wenn das Einkommen der GmbH bereits die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt sofort - spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen - den Insolvenzantrag stellen
  • Übrigens: Die Insolvenzantragspflicht besteht für jeden Geschäftsführer unabhängig davon, ob Einzel- oder Gesamtvertretung besteht.

     

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    Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht?

    Sobald die Insolvenzreife (Eintritt des Insolvenzgrundes) für die Geschäftsführer einer GmbH erkennbar ist, sind sie verpflichtet, den Antrag auf Insolvenz einzureichen - ansonsten machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Antragspflichtig ist jeder einzelne Geschäftsführer bzw. jede einzelne Geschäftsführerin. Von der Ausschöpfung der drei Wochen Frist wir eindeutig ab, wird diese doch von den Gerichten in der Praxis nur selten eingeräumt. Daher ist es in den meisten Fällen angeraten, sofort nach Kenntnisnahme darüber, dass das Unternehmen in Schieflage geraten bzw. die GmbH Insolvenzreife eingetreten ist, den Insolvenzantrag zu stellen.

    In Fällen von Führungslosigkeit sind auch Gesellschafter einer GmbH zur Beantragung der Insolvenz verpflichtet. Das Phänomen der Führungslosigkeit ist häufig zu beobachten, wenn eine GmbH in Schieflage gerät und der oder die Geschäftsführer unmittelbar vor oder nach bereits eingetretener materieller Insolvenzreife der GmbH ihr Amt niederlegen.

    Die Folge:

  • Es existiert keine originär vertretungsberechtigte Person, die den erforderlichen Insolvenzeröffnungsantrag stellen könnte.
  • Darum wurde vom Gesetzgeber im Zuge der Modernisierung des GmbH-Rechts bereits 2008 in den §§ 15 Abs. 1 S. 2, 15a Abs. 3 InsO festgelegt, dass die Rechte und Pflichten der Gesellschafter der GmbH beinhalten, bei bestehender Insolvenzreife auch unter Strafandrohung (§ 15a Abs. 4 InsO) einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen.

     

    GmbH Insolvenz anmelden: So gehts

    Sowohl bei Unternehmen wie einer GmbH als auch bei Freiberuflern oder Einzelunternehmen greift die sogenannte Regelinsolvenz. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens bei juristischen Personen verläuft in 6 Schritten:

     

    GmbH Insolvenz beantragen

  • Insolvenzantrag stellen beim Insolvenzgericht
  • Sichern der Insolvenzmasse
  • Einsetzen von Insolvenzverwaltern durch das Insolvenzgericht
  • Definition Art des Insolvenzverfahrens (Schutzschirmverfahren)
  • Ausführung Insolvenzplan (Abwicklung oder Sanierung)
  • Begleichen der Verbindlichkeiten
  • Für natürliche Personen wie Einzelunternehmer, Freiberufler, Freelancer und Solo-Selbstständige schließt sich nach der sogenannten Wohlverhaltensperiode ein zusätzlicher Schritt an - die Restschuldbefreiung.

    Doch in vielen Fällen muss es so weit nicht kommen. Wir kennen andere Wege aus der finanziellen Krise und stellen Ihnen diese gerne in einem ersten kostenlosen Gespräch vor.

     

    Insolvenzantrag gestellt: Was passiert danach?

    Wurde der Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz online im Insolvenzregister. Häufig vergehen mehrere Wochen, bis dem Insolvenzantrag vom Insolvenzgericht stattgegeben und das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Allerdings kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren einleiten und sogenannte vorläufige Insolvenzverwalter einsetzen. So soll die Schuldenlast des Unternehmens ermittelt und die Insolvenzmasse gesichert werden.

    Bei Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beauftragt das Gericht unabhängige Insolvenzverwalter und überträgt diesen die Leitung der GmbH. Nach der stattfindenden Gläubigerversammlung im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bei dem die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geklärt wird, bestimmt das Gericht den Insolvenzplan: Dieser legt fest, ob eine GmbH abgewickelt oder saniert werden soll.

    Damit die festgelegten Bedingungen aus dem Insolvenzplan für die Vertragsparteien bindend sind, müssen diese von der Gläubigerversammlung bestätigt werden. Ohne eine aussichtsreiche Prognose zur Erhaltung der GmbH wird diese in der Regel nach Verteilung der Insolvenzmasse aufgelöst.

     

    Was bedeutet das Regelinsolvenzverfahren?

    Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Unternehmer und selbstständige Personen und ist das Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es wird auch IN-Verfahren oder Regelinsolvenz genannt und gibt Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmern die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden befreit zu werden.

    Dabei ist es nicht zwingend notwendig, die selbstständige bzw. unternehmerische Tätigkeit zu beenden.
    Bestandteil der Regelinsolvenz sind:

  • Restschuldbefreiung - diese befreit Sie nach drei Jahren von Ihren restlichen Schulden. (2)
  • Pfändungsschutz - dieser wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam. (3)
  • GmbH Insolvenz Verfahren

     

    Was sind Insolvenzverwalter?

    Insolvenzverwalter werden vom Insolvenzgericht eingesetzt, um folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • den Schuldnern entzogene Verwaltungs- und Verfügungsrechte ausüben
  • Insolvenzmasse in Besitz nehmen
  • nicht zugehörige Teile aussondern
  • Verträge abwickeln
  • Insolvenzmasse verwerten
  • Erlös an Gläubiger*innen verteilen
  • Als Insolvenzverwalter werden häufig Anwälte und Steuerberater, aber auch Betriebswirte oder Wirtschaftsprüfer bestellt. Die Wahl der Insolvenzverwalter obliegt dem Insolvenzgericht.

     

    Info:

    Wenn Sie selbst entscheiden möchten, wer Ihnen in der finanziellen Krise zur Seite steht, wenden Sie sich rechtzeitig an eine Unternehmensberatung. Wir von Concepta stehen Ihnen gerne mit einem erfahrenen Team aus Anwälten und Steuerberatern zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach hier einen Termin.

    Während vorläufige Insolvenzverwalter nur über beschränkte Rechte verfügen, sind die Rechte und Pflichten von endgültig festgelegten Insolvenzverwaltern umfangreicher. Das bedeutet, sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Vermögen des Schuldners gehen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Insolvenzverwalter über.

    Insolvenzverwalter sind verpflichtet, allen Parteien eines Insolvenzverfahrens gerecht zu werden. So sind sie zum einen Interessenvertreter der Gläubiger, sollten sich aber andererseits auch den Schuldnern gegenüber verpflichtet fühlen.

    Im Grunde handeln Insolvenzverwalter somit als amtliches Organ sowohl für als auch gegen die Insolvenzmasse.

     

    Wer zahlt, wenn eine GmbH pleite geht?

    Ist eine GmbH zahlungsunfähig, dürfen Geschäftsführerin oder Geschäftsführer keine Zahlungen mehr aus dem GmbH Vermögen leisten. Verstoßen sie oder er gegen diese Verordnung, sind sie zum Ersatz der geleisteten Zahlungen verpflichtet laut § 64 Satz 1 GmbHG.

    In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Zahlungen breit definiert:

    Die Zahlung ist demnach die Weggabe von Vermögen, worunter neben den reinen Geldzahlungen auch sämtliche andere Vermögensleistungen aus dem Vermögen der GmbH wie zum Beispiel

  • Aufrechnungen
  • Abtretungen
  • fallen.

    Selbst ein Abbuchungsvorgang vom GmbH Konto wird als Zahlung angesehen. Auch Mittel, die dem Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin zum Zweck einer Schuldtilgung zur Verfügung gestellt werden, sind Zahlungen.

    Selbst die Einreichung eines Debitoren-Schecks auf das Konto der GmbH wird im Falle der GmbH Insolvenz als Zahlung angesehen. In so einem Fall müssen Geschäftsführer ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, um den Kundencheck dort einzureichen.

    Im Nachhinein spielt es für das Gericht keine Rolle, ob Geschäftsführer oder Geschäftsführerin die Zahlungen innerhalb der drei Wochen Frist oder danach getätigt haben, denn auch in der dreiwöchigen Insolvenzfrist sind diese bereits verboten.

    Allerdings bestehen in diesem Zusammenhang laut § 64 Seite 2 GmbHG keine Haftungsrisiken für die Geschäftsführer, wenn eine erfolgte Zahlung mit der ordentlichen Sorgfalt eines Kaufmanns vereinbar war.

     

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    Genau aus diesem Grund sind Zahlungen, die Kraft des Gesetzes unbedingt geleistet werden müssen, auch zulässig:

    Selbst ein Abbuchungsvorgang vom GmbH Konto wird als Zahlung angesehen. Auch Mittel, die dem Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin zum Zweck einer Schuldtilgung zur Verfügung gestellt werden, sind Zahlungen.

    Selbst die Einreichung eines Debitoren-Schecks auf das Konto der GmbH wird im Falle der GmbH Insolvenz als Zahlung angesehen. In so einem Fall müssen Geschäftsführer ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, um den Kundencheck dort einzureichen.

  • Sozialabgaben der Arbeitnehmeranteile
  • Lohnsteuer
  • Aufwendungen, die zur Abwendung der sofortigen Pleite der Firma erforderlich sind, z.B. Löhne, Gehälter, Mieten, Strom, Wasser
  • Immer vorausgesetzt, dass ernsthafte Sanierung-Aussichten bestehen.

     

    Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

    Die Insolvenz in Eigenverwaltung legt fest, dass Geschäftsführer im Falle einer GmbH Insolvenz die Verfügbarkeit über das Unternehmen behalten. Im Gegensatz zum herkömmlichen Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens, indem Geschäftsführer die Kontrolle über die Firma abgeben, bleibt die Finanzhoheit und Verfügungsgewalt im Zuge der Eigenverwaltung bei ihnen.

    Allerdings steht ihnen dabei ein vom Gericht bestellter fachkundiger Sachwalter zur Beratung und Begleitung zur Seite.

     

    Anforderungen und Voraussetzungen für die Eigenverwaltung im Falle einer Insolvenz

    Um das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen, muss

  • dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung eine Eigenverwaltungsplanung
  • zugefügt werden. Diese sollte folgende Punkte umfassen:

  • einen Finanzplan für den Zeitraum von 6 Monaten
  • Konzept für die Durchführung des Insolvenzplans
  • den Stand von Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Vorkehrungen zur Sicherstellung der insolvenzrechtlichen Pflichten
  • Darstellungen von Mehr- und Minderkosten von Eigenverfahren im Vergleich zur Regelinsolvenz
  • GmbH Beerdigung

    Erscheint der Antrag auf Eigenverwaltung dem Insolvenzgericht schlüssig, bestellt es einen vorläufigen Sachwalter und leitet die vorläufige Eigenverwaltung ein. Im Anschluss werden die in der Gläubigerversammlung beschlossenen Maßnahmen umgesetzt.

     

    Wer haftet für die Schulden der GmbH?

    Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für die Schulden einer GmbH nur das Gesellschaftsvermögen, aber nicht die Gesellschafter selbst. Ihre Aufgabe besteht im Grunde nur darin, das Stammkapital aufzubringen.

    Grundlage dafür ist das Trennungsprinzip der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das besagt: Die GmbH handelt als eine juristische Person durch ihre Organe, bleibt allerdings von den dahinter stehenden Personen getrennt.

    Auch GmbH Geschäftsführer haften nur bei bestehenden Pflichtverletzungen. Liegen diese allerdings vor, haften die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer persönlich - also auch mit ihrem privaten Vermögen.

     

    Fazit:

    Gilt eine GmbH als zahlungsunfähig oder überschuldet, bedeutet das laut Gesetz den Eintritt der Insolvenzreife. In diesem Fall müssen Geschäftsführer einer GmbH die Insolvenz beantragen. Versäumen sie die hierbei bestehenden gesetzlichen Fristen, kann das aufgrund der umfangreichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu unangenehmen Konsequenzen führen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Mit einem professionellen Berater an Ihrer Seite finden Sie schnell und einfach Wege aus der Unternehmenskrise.

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