Eine Auffanggesellschaft ist eine neu gegründete oder bestehende Gesellschaft, die den Geschäftsbetrieb eines insolventen oder insolvenzgefährdeten Unternehmens übernimmt und fortführt. Die Auffanggesellschaft übernimmt die Betriebsmittel, Aufträge und Mitarbeiter, aber nicht die alten Verbindlichkeiten. Für den bisherigen Geschäftsführer bedeutet das, dass er aus der Gesellschaft ausscheidet, seine Bonität schützt und die Risiken eines Insolvenzverfahrens vermeidet.

CONCEPTA begleitet seit über 30 Jahren Geschäftsführer und Gesellschafter beim Aufbau und Einsatz von Auffanggesellschaften bei Insolvenz. Wir prüfen Ihre Situation, übernehmen die Geschäftsführung und verhandeln mit den Gläubigern von der ersten Analyse bis zur endgültigen Lösung.

Auffanggesellschaft bei Insolvenz: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auffanggesellschaft übernimmt den Geschäftsbetrieb eines insolvenzgefährdeten Unternehmens und führt ihn unbelastet von alten Verbindlichkeiten fort.
  • Geschäftsanteile können selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren veräußert werden.
  • Der Altgeschäftsführer scheidet aus und wird dadurch von der Insolvenzantragspflicht befreit.
  • Die 21-Tage-Frist zur Insolvenzantragsstellung beginnt für den neuen Geschäftsführer erst mit Aufnahme seines Amtes.
  • Durch Gläubigerverhandlungen können Forderungsverzichte und Teilzahlungsvereinbarungen erzielt werden.
  • Rentable Betriebsteile können abgespalten und für eine spätere Geschäftstätigkeit ausgegründet werden.

Der Verkauf der GmbH in der Krise an eine Auffanggesellschaft

Kennenlernen
Die Frage, ob ein Unternehmen in der Krise oder mit bereits gefühlter Insolvenz verkauft werden kann, ist schnell beantwortet: Ja, natürlich. Geschäftsanteile können selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren veräußert oder Unternehmen- und Unternehmensteile aus einer Insolvenz herausgekauft werden.

Allerdings stehen Insolvenzverwalter diesem Aspekt kritisch gegenüber, die Gebührenordnung dürfte hier der größte Bedenkenträger sein.

Der Alt-Geschäftsführer wird Zeuge Es ist eine bekannte Problematik, dass ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Vorstand einer AG nicht als Zeuge für Geschäfte ihrer Firmen auftreten können, weil sie deren gesetzliche Vertreter sind. Durch den Wechsel in der Geschäftsführung entstehen hinsichtlich laufender Klage- oder Beweissicherungsverfahren immense Vorteile!

Ziel ist, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bestehen bleibt. Dies gelingt durch den Einsatz des Instrumentes Auffanggesellschaft. Im Rahmen dieser Neuaufstellung kann auch die Abspaltung von rentablen Betriebsteilen erfolgen, welche ausgegründet einer späteren Geschäftstätigkeit zur Verfügung stehen. Bekannter ist dieses Verfahren an den Aktienmärkten; Unternehmensanteile werden in Form von Aktien gehandelt. Es kommt zu freundlichen und feindlichen Übernahmen, letztere werden gern als Heuschrecke verteufelt.

Insolvenzgefährdete Unternehmen werden von anderen Konzernen aufgekauft und saniert, aber auch zerschlagen und liquidiert. Bei der klassischen GmbH geschieht dies nicht selten durch das Insolvenzplanverfahren.

Zeit gewinnen und Zahlungsfähigkeit erhalten!

Der Weg über unsere Auffanggesellschaften wird beschritten, damit die Gesellschaft aus dem Tal der Liquiditätskrise gelangt und sich zeitlichen Handlungsspielraum verschafft.

Ob eine Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, werden wir selbst prüfen bzw. prüfen lassen.

Zunächst gehen wir nicht davon aus.

Die Insolvenzantragspflicht besteht für den neuen Geschäftsführer weiterhin. Die 21-Tage-Frist beginnt mit der subjektiven Feststellung des Geschäftsführers, dass Insolvenzgründe vorliegen, bzw. die Insolvenzreife erreicht wurde.

Firmenbestatter

Die Frist beginnt für den neuen Geschäftsführer erst mit der Aufnahme seines neuen Amtes, dem alten Geschäftsführer ist mit seiner Abberufung gesetzlich untersagt, Rechtshandlungen für das Unternehmen vorzunehmen.

Das macht auch keinen Sinn, denn schnell kann der Vorwurf der faktischen (Weiter-) Geschäftsführung erhoben werden. Der ausgeschiedene Geschäftsführer ist dadurch von der Pflicht der Insolvenzantragsstellung befreit.

Durch diese rechtlichen Bedingungen wird das Zeitfenster für die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrages geöffnet.

Gut zu wissen: Die Auffanggesellschaft haftet den Gläubigern des insolventen Unternehmens gegenüber nicht. Sie übernimmt den Geschäftsbetrieb, aber nicht die alten Schulden. Lediglich für Betriebssteuern des letzten vollen Kalenderjahres kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftung bestehen (§ 75 AO).

Wie kann eine Auffanggesellschaft in der Unternehmenskrise genutzt werden?

Dem neuen Geschäftsführer wird zunächst das Unternehmen in Gänze übergeben. Dieser wird dann externe Dienstleister zur Erstellung eines Prüfberichtes, insbesondere zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens, beauftragen. Vom Gesetzgeber wird dem neuen Geschäftsführer ein angemessener Zeitraum eingeräumt. Je nach Art und Umfang des Betriebes, liegt angemessen durchaus über 21 Tage.

Zeitgleich wird mit allen bekannten Gläubigern wegen einer Teilzahlungsvereinbarung oder Forderungsverzicht verhandelt. Für den neuen Geschäftsführer ist es einfacher mit den Gläubigern des Unternehmens um einen Forderungsverzicht zu ringen. Er wird unmissverständlich klarmachen, dass, wenn die Gespräche ergebnislos verlaufen, die Quoten schlechter werden, oder bis zum Totalverlust der Forderungen führen.

Häufige Fragen zur Auffanggesellschaft

Was ist eine Auffanggesellschaft?

Eine Auffanggesellschaft ist eine neu gegründete oder bestehende Gesellschaft, die den Geschäftsbetrieb eines insolventen oder insolvenzgefährdeten Unternehmens übernimmt. Sie führt den Betrieb unbelastet von den alten Verbindlichkeiten fort und sichert damit Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und laufende Aufträge.

Hilfe? Jetzt anrufen +49 221 9865 8875

Einen Schritt näher zur Lösung.

Wir beraten vornehmlich Unternehmer, kleiner und mittelständischer Herkunft. Insbesondere haben wir unser Hauptaugenmerk auf Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs

GmbH verkaufen

Das Erstgespräch kostenlos

Anrufen und einen Termin machen.

Kennenlernen

Das Kennenlernen

Wir schauen uns Ihre Situation an.

Insolvenz GmbH Verkauf

Die Lösung

Wir machen Ihnen einen Vorschlag.

Bewertungen unserer Kunden

Dirk Neubauer
Fachlich geprüft vonDirk NeubauerKrisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer · CONCEPTA Unternehmensberatung Köln · über 25 Jahre Erfahrung · Stand: Juni 2026
Kostenlose Erstberatung