Auffanggesellschaft
Eine Auffanggesellschaft ist ein Unternehmen, das den gesunden, fortführungsfähigen Kern eines insolventen Betriebs übernimmt – Vermögenswerte, Aufträge, Arbeitsplätze und Kundenbeziehungen. Die Altschulden bleiben in der insolventen Gesellschaft. Sie ist das rechtliche Instrument hinter der übertragenden Sanierung – und bei sauberer Gestaltung ein legaler Weg, einen Betrieb zu retten.
Der Betrieb wird gerettet, indem seine werthaltigen Teile auf eine neue Gesellschaft übertragen werden. Die Schulden bleiben zurück und werden über das Insolvenzverfahren abgewickelt – transparent, unter Aufsicht und mit Zustimmung der Gläubiger.
Was ist eine Auffanggesellschaft?
Eine Auffanggesellschaft übernimmt aus einem insolventen Unternehmen das, was wirtschaftlich gesund ist: Maschinen und Anlagen, laufende Aufträge, eingespielte Teams, Marken und Kundenbeziehungen. Diese Werte werden im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf die Auffanggesellschaft übertragen. Die Verbindlichkeiten der alten Gesellschaft bleiben dort zurück und werden über das Insolvenzverfahren geordnet abgewickelt. So kann der Betrieb weiterlaufen, während die finanzielle Altlast getrennt bereinigt wird.
Wie funktioniert eine Auffanggesellschaft?
Werte identifizieren
Der fortführungsfähige Kern des Betriebs wird bestimmt – Anlagen, Aufträge, Personal, Kundenstamm.
Übertragung
Die Auffanggesellschaft erwirbt diese Werte zu marktgerechten Preisen vom Insolvenzverwalter oder Sachwalter – mit Zustimmung der Gläubiger.
Fortführung
Der Betrieb läuft in der neuen Gesellschaft weiter. Die Altschulden verbleiben in der Insolvenzmasse.
Auffanggesellschaft und Firmenbestattung – der wichtige Unterschied
Der Begriff „Auffanggesellschaft“ wird gelegentlich mit unlauteren Praktiken verwechselt. Deshalb die klare Abgrenzung: Bei einer übertragenden Sanierung erfolgt der Vermögensübergang offen, zu marktgerechten Preisen, unter Aufsicht des Insolvenzverwalters oder Sachwalters und mit Zustimmung der Gläubiger. Das ist ein anerkanntes, legales Sanierungsinstrument.
Etwas völlig anderes ist das gezielte Beiseiteschaffen von Vermögen, um Gläubiger zu schädigen. Das erfüllt Straftatbestände wie Insolvenzverschleppung und Gläubigerbenachteiligung (§§ 283 ff. StGB) – und hat mit seriöser Sanierung nichts zu tun. Wir begleiten ausschließlich rechtssichere Sanierungen und grenzen uns von jeder Form der Firmenbestattung ausdrücklich ab.
Wann ist eine Auffanggesellschaft sinnvoll?
Der Betrieb ist im Kern gesund
Das operative Geschäft trägt sich – nur die Altgesellschaft ist durch Verbindlichkeiten und Altverträge nicht mehr zu sanieren.
Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben
Team, Know-how und Kundenstamm sind zu wertvoll, um sie in einer Zerschlagung zu verlieren.
Zeitdruck durch Insolvenzreife
Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist die übertragende Sanierung oft der tragfähige Weg.
Fortführung statt Stillstand
Aufträge und Lieferbeziehungen sollen ohne Unterbrechung weiterlaufen.
Michael Witt
Die übertragende Sanierung über eine Auffanggesellschaft ist operatives Kerngeschäft – begleitet mit belegtem Track Record, rechtssicher und ohne Zerschlagung.
Referenzen ansehen Profil ansehenHäufige Fragen
Ist eine Auffanggesellschaft legal?
Was passiert mit den Schulden der Altgesellschaft?
Auffanggesellschaft oder GmbH mit Schulden verkaufen?
Wie schnell muss ich handeln?
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · CONCEPTA Unternehmensberatung, Köln