Krisen Geschäftsführer

Frischer Geist, zupackende Hände - neutral - Der Einsatz eines Krisengeschäftsführers

Der Einsatz eines Krisenmanagers in der Geschäftsleitung (als Interimsgeschäftsführer)  kann folgende Hintergründe haben:

  • Krisengeschäftsführung -
  • Interimsgeschäftsführung - bei Krankheit o.ä.
  • Liquidationsgeschäftsführung - Liquidator
  • Insolvenzgeschäftsführung

 

Krisengeschäftsführer bei drohender Insolvenz?

Wir wissen, Ihr Unternehmen stellt spezifische Anforderungen, wie z.Bsp. Fachkenntnis der Produkte usw. Wir wissen aber auch, dass Unternehmenskrisen gewissen Mechanismen unterworfen sind. Kennt der Krisengeschäftsführer nicht das Produkt, ist ihm die Krise allerdings vertraut.

Der Krisengeschäftsführer bzw. Interimsgeschäftsführer wird generell eine gesunde Distanz zum Unternehmen wahren.

Er wird sich nicht in unternehmensspezifische Fallstricke begeben, welche nicht zuletzt zur Krise führten. Der Interimsgeschäftsführer einer GmbH trifft Entscheidungen neutral und frei von Befindlich- oder Verbindlichkeiten. Auch ist ihm die häufig auftauchende ewige Dankbarkeit fremd.

Der Krisenmanager bzw. Interimsgeschäftsführer wird sich mit folgenden Punkten befassen:

  • Liquidität
  • Kostenoptimierung
  • Personalmanagement
  • Forderungsbeitreibung
  • Gläubigerverhandlung
  • Verhandlungen mit Auftraggebern
  • Verhandlungen Arbeitsagentur, Finanzamt,
  • Krankenkassen und Rentenversicherung
  • ggf. Betriebsrat
  • kaufmännische Angelegenheiten allgemein

Dazu wird er sich erfahrene Krisenberater, sie kommen aus unserem Hause, beiseite stellen. Diese nehmen die Situation vor Ort genauer unter die Lupe und erstatten dem Krisengeschäftsführer (Interimsgeschäftsführer) Bericht.

Für fachspezifische Fragen müssen Sie uns Antworten geben - Es bleibt in der Krise Ihr Geschäft.

Die Abwicklung wird meistens, wenn Wogen geglättet und notwendige Maßnahmen ergriffen sind und wirken, einem anderen Geschäftsführer oder Liquidator übertragen. Ein Krisengeschäftsführer (Interimsgeschäftsführer) stellt seine Kompetenz in der Zeit zur Verfügung, wenn Sie sprichwörtlich gesprochen "...kein Land mehr sehen....".

Interessant wird der Einsatz einer Interimslösung, wenn der (eigentliche) Geschäftsführer als Zeuge in Prozessen benötigt wird. Geschäftsführer können wegen ihrer Vertretungsvollmacht nicht als Zeuge für die Geschäfte der Gesellschaft befragt werden.

Ein Krisengeschäftsführer bzw. Interimsgeschäftsführer nimmt Post nicht persönlich, ist mit der Kommunikation von Gläubigern vertraut, und verfolgt lediglich seinen Mandatsauftrag. Nicht verwechselt werden darf die Krisen- und Interimsgeschäftsführung mit der vom Gericht angeordneten Notgeschäftsführung! Scharlatane werben im Internet mit der Dienstleistung Notgeschäftsführung ohne deren rechtliche Würdigung überhaupt zu kennen!

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