Fachbegriff · Übertragende Sanierung

Auffanggesellschaft

Eine Auffanggesellschaft ist ein Unternehmen, das den gesunden, fortführungsfähigen Kern eines insolventen Betriebs übernimmt – Vermögenswerte, Aufträge, Arbeitsplätze und Kundenbeziehungen. Die Altschulden bleiben in der insolventen Gesellschaft. Sie ist das rechtliche Instrument hinter der übertragenden Sanierung – und bei sauberer Gestaltung ein legaler Weg, einen Betrieb zu retten.

Kurz gefasst

Der Betrieb wird gerettet, indem seine werthaltigen Teile auf eine neue Gesellschaft übertragen werden. Die Schulden bleiben zurück und werden über das Insolvenzverfahren abgewickelt – transparent, unter Aufsicht und mit Zustimmung der Gläubiger.

Was ist eine Auffanggesellschaft?

Eine Auffanggesellschaft übernimmt aus einem insolventen Unternehmen das, was wirtschaftlich gesund ist: Maschinen und Anlagen, laufende Aufträge, eingespielte Teams, Marken und Kundenbeziehungen. Diese Werte werden im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf die Auffanggesellschaft übertragen. Die Verbindlichkeiten der alten Gesellschaft bleiben dort zurück und werden über das Insolvenzverfahren geordnet abgewickelt. So kann der Betrieb weiterlaufen, während die finanzielle Altlast getrennt bereinigt wird.

Wie funktioniert eine Auffanggesellschaft?

1

Werte identifizieren

Der fortführungsfähige Kern des Betriebs wird bestimmt – Anlagen, Aufträge, Personal, Kundenstamm.

2

Übertragung

Die Auffanggesellschaft erwirbt diese Werte zu marktgerechten Preisen vom Insolvenzverwalter oder Sachwalter – mit Zustimmung der Gläubiger.

3

Fortführung

Der Betrieb läuft in der neuen Gesellschaft weiter. Die Altschulden verbleiben in der Insolvenzmasse.

Eine seriöse Auffanggesellschaft ist keine Firmenbestattung – der Unterschied liegt in Transparenz, Aufsicht und Gläubigerzustimmung.

Auffanggesellschaft und Firmenbestattung – der wichtige Unterschied

Der Begriff „Auffanggesellschaft“ wird gelegentlich mit unlauteren Praktiken verwechselt. Deshalb die klare Abgrenzung: Bei einer übertragenden Sanierung erfolgt der Vermögensübergang offen, zu marktgerechten Preisen, unter Aufsicht des Insolvenzverwalters oder Sachwalters und mit Zustimmung der Gläubiger. Das ist ein anerkanntes, legales Sanierungsinstrument.

Etwas völlig anderes ist das gezielte Beiseiteschaffen von Vermögen, um Gläubiger zu schädigen. Das erfüllt Straftatbestände wie Insolvenzverschleppung und Gläubigerbenachteiligung (§§ 283 ff. StGB) – und hat mit seriöser Sanierung nichts zu tun. Wir begleiten ausschließlich rechtssichere Sanierungen und grenzen uns von jeder Form der Firmenbestattung ausdrücklich ab.

Wann ist eine Auffanggesellschaft sinnvoll?

Der Betrieb ist im Kern gesund

Das operative Geschäft trägt sich – nur die Altgesellschaft ist durch Verbindlichkeiten und Altverträge nicht mehr zu sanieren.

Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben

Team, Know-how und Kundenstamm sind zu wertvoll, um sie in einer Zerschlagung zu verlieren.

Zeitdruck durch Insolvenzreife

Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist die übertragende Sanierung oft der tragfähige Weg.

Fortführung statt Stillstand

Aufträge und Lieferbeziehungen sollen ohne Unterbrechung weiterlaufen.

Michael Witt – CRO / Sanierungsgeschäftsführer
Ihr Ansprechpartner

Michael Witt

CRO · Sanierungsgeschäftsführer

Die übertragende Sanierung über eine Auffanggesellschaft ist operatives Kerngeschäft – begleitet mit belegtem Track Record, rechtssicher und ohne Zerschlagung.

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Häufige Fragen

Ist eine Auffanggesellschaft legal?
Ja. Im Rahmen einer übertragenden Sanierung ist sie ein anerkanntes, legales Instrument – solange der Vermögensübergang transparent, zu marktgerechten Preisen und mit Zustimmung der Gläubiger unter Aufsicht des Insolvenzverwalters erfolgt. Illegales Beiseiteschaffen von Vermögen ist strafbar und davon klar zu trennen.
Was passiert mit den Schulden der Altgesellschaft?
Bei sauberer Gestaltung bleiben die Altverbindlichkeiten in der insolventen Gesellschaft und gehen nicht auf die Auffanggesellschaft über. Zu beachten sind Sonderregeln wie die Firmenfortführungshaftung (§ 25 HGB) und der Betriebsübergang von Arbeitsverhältnissen (§ 613a BGB).
Auffanggesellschaft oder GmbH mit Schulden verkaufen?
Die Auffanggesellschaft rettet den Betrieb aus der Insolvenz heraus. Der Verkauf der GmbH mit Schulden überträgt dagegen die Gesellschaft samt Verbindlichkeiten an einen Käufer – oft ohne Insolvenzverfahren. Welcher Weg passt, klärt der Ratgeber Verkaufen oder Insolvenz.
Wie schnell muss ich handeln?
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, zählt jeder Tag – auch wegen der Antragspflicht nach § 15a InsO. Je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr vom Betrieb lässt sich erhalten.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · CONCEPTA Unternehmensberatung, Köln

Weiterführend: Ob eine Auffanggesellschaft der richtige Weg ist, klärt eine fundierte Firmeninsolvenz-Beratung begleitet Sie dabei bundesweit – ausschließlich für Unternehmen, keine Verbraucherinsolvenz.
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