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CONCEPTA - Wir geben Antworten!
Häufige Fragen zu Insolvenzverschleppung, Durchgriffshaftung & Sanierung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Unternehmenskrise, Insolvenzverschleppung, Durchgriffshaftung und GmbH-Sanierung. Für Ihre individuelle Situation sprechen Sie direkt mit mir. Kostenlos und vertraulich.
FAQ zu Concepta
Concepta berät Geschäftsführer und Gesellschafter von GmbHs, UGs und GmbH & Co. KGs, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden. Das können Zahlungsschwierigkeiten sein, drohende Insolvenz, aufgelaufene Schulden bei Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern, oder der Wunsch, die Gesellschaft geordnet zu verkaufen oder aufzulösen. Wir begleiten Unternehmen jeder Größe, vom inhabergeführten Betrieb bis zum Konzern.
Concepta übernimmt die Gesamtkoordination wenn eine GmbH in die Krise gerät. Das beginnt mit einer kostenlosen Analyse Ihrer Situation und reicht bis zur vollständigen Abwicklung. Zu unseren Kernleistungen gehören der Ankauf und die Übernahme insolventer GmbHs, die Begleitung beim geordneten Verkauf einer GmbH mit Schulden, die Haftungsfreistellung des bisherigen Geschäftsführers sowie die vollständige Koordination aller beteiligten Parteien. Unsere erfahrenen Sanierungsgeschäftsführer übernehmen dabei aktiv die Verantwortung für Ihren Fall.
Ein Anwalt berät, Concepta handelt. Wir übernehmen aktiv die Geschäftsführung, kaufen GmbH-Anteile direkt an und setzen die Lösung selbst um. Standesrechtliche Einschränkungen, wie sie für Rechtsanwälte oder Steuerberater gelten, schränken uns dabei nicht ein. Concepta verfügt über ein großes Netzwerk aus spezialisierten Notaren, Fachanwälten und Insolvenzverwaltern, bundesweit verteilt. Darüber hinaus gehören eigene Insolvenzverwalter fest zu unserem Team, was in kritischen Situationen entscheidende Vorteile bei Geschwindigkeit und Abstimmung bringt.
Der erste Schritt ist immer ein kostenloses und vertrauliches Gespräch, telefonisch oder persönlich in Köln. Unser Team analysiert Ihre Situation und erklärt Ihnen klar, welche Optionen Sie haben. Danach erhalten Sie einen konkreten Lösungsvorschlag mit einem klaren Fahrplan. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir mit der Umsetzung. Ein erfahrener Sanierungsgeschäftsführer aus unserem Team begleitet Sie persönlich durch den gesamten Prozess, von der ersten Analyse bis zum rechtssicheren Abschluss.
Absolute Diskretion ist für uns keine Selbstverständlichkeit, sie ist Teil unserer Arbeitsweise. Alle Berater, Partner und Insolvenzverwalter in unserem Netzwerk unterliegen strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen. Auf Wunsch arbeiten wir über vorgeschaltete Gesellschaften, sodass nach außen keine Rückschlüsse auf die Beteiligten möglich sind. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht es, Vorgänge dort abzuwickeln, wo es für Sie am unauffälligsten ist. Gläubiger, Banken und Geschäftspartner erfahren nur das, was rechtlich notwendig ist.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, ohne Risiko und ohne versteckte Folgekosten. Alle weiteren Leistungen werden transparent und individuell abgerechnet, abhängig vom Umfang und der Komplexität Ihres Falls. Da wir sowohl einfache Abwicklungen als auch komplexe Sanierungsverfahren mit eigenem Insolvenzverwalter begleiten, variiert der Aufwand stark. Was wir garantieren: Unsere Honorare liegen im Schnitt unter den branchenüblichen Sätzen und Sie wissen vor jedem Schritt genau, was auf Sie zukommt.
FAQ zur Insolvenz
Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. In Deutschland ist sie eine Straftat. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dazu kommt die persönliche Haftung für alle Zahlungen die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet wurden. Viele Geschäftsführer merken zu spät dass sie bereits betroffen sind, oft weil sie die Wende noch erhofft haben. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie.
Die Insolvenzantragspflicht gilt für juristische Personen wie GmbH, AG, UG und GmbH & Co. KG. Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Wichtig: Es ist dringend davon abzuraten, das Unternehmen zu veräußern und die Geschäftsführerstellung aufzugeben, um keinen Antrag stellen zu müssen. Das entbindet einen ehemaligen Geschäftsführer nicht von der Antragspflicht. Die Haftung bleibt bestehen.
Die GmbH schützt Sie grundsätzlich vor persönlicher Haftung, aber nicht in allen Fällen. Persönliche Durchgriffshaftung droht bei Insolvenzverschleppung, nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerschulden und vorsätzlicher Schädigung von Gläubigern. Bei mittelständischen Unternehmen kommen bei nur kurzfristigen Insolvenzverschleppungen leicht sechs- oder siebenstellige Beträge zusammen.
Sozialversicherungsträger und Finanzamt sind berechtigt, die Durchgriffshaftung anzuwenden. Der Geschäftsführer haftet dann persönlich mit seinem Privatvermögen. Das gilt auch, wenn die GmbH selbst nicht mehr zahlen kann. Der wichtigste Schutz ist schnelles Handeln. Wer frühzeitig einen erfahrenen Sanierungsgeschäftsführer einschaltet, kann die persönliche Haftung aktiv begrenzen.
Das hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Wichtige Faktoren sind die Liquiditätslage, Verbindlichkeiten und der Zeitpunkt. Bei einer frühzeitigen Insolvenzanmeldung besteht in vielen Fällen noch eine gute Chance, das Unternehmen zu sanieren oder zu verkaufen.
Sanierung bedeutet, das Unternehmen wird restrukturiert und fortgeführt, mit oder ohne Insolvenzverfahren. Eine übertragende Sanierung überträgt den gesunden Kern auf eine neue Gesellschaft. Ein Insolvenzverfahren ist die gerichtliche Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
Bei einer übertragenden Sanierung wird der wirtschaftlich gesunde Kern des Unternehmens, also Aufträge, Mitarbeiter, Maschinen, Kundenbeziehungen, auf eine neue Gesellschaft übertragen. Die alte Gesellschaft wird abgewickelt. So bleibt das Unternehmen als Einheit erhalten ohne die alten Schulden mitzunehmen.
Ja, aber nicht so schnell, wie viele denken. Die Geschäftsführerhaftung verjährt grundsätzlich nach 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Auch die strafrechtliche Verfolgung verjährt in der Regel nach 5 Jahren. Wichtig: Gegenüber Finanzämtern und Krankenkassen gelten deutlich längere Verjährungsfristen. Eine vermeintlich vergangene Haftung kann also länger nachverfolgt werden als erwartet.
Private Bürgschaften bleiben auch nach einer Insolvenz der GmbH bestehen. Das ist einer der häufigsten Irrtümer. Die beschränkte Haftung der GmbH schützt Sie hier nicht.
Das Erstgespräch ist kostenlos und vertraulich, ohne Verpflichtung. Alle weiteren Leistungen werden transparent abgerechnet, abhängig vom individuellen Aufwand. Pauschalpreise geben wir bewusst nicht an: Jeder Fall ist anders, und pauschale Festpreise berücksichtigen keine haftungsrechtlichen Risiken. Unsere Honorare liegen im Schnitt unter den branchenüblichen Sätzen.
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Wir beraten vornehmlich Unternehmer, kleiner und mittelständischer Herkunft. Insbesondere haben wir unser Hauptaugenmerk auf Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs
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Bewertungen unserer Kunden
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"Sehr hilfsbereit, gute Beratung, absolut empfehlenswert, kann ich nur Jedem ans Herz legen!"
Renate G.
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"Sehr zielorientiert. Er weiß, wovon er spricht und hält, was er verspricht. Jeder Cent hat sich gelohnt. Genau wie die Probleme selber. Er sagt aber auch, was nicht funktioniert und rät von riskanten Konstruktionen ab. Ich hoffe zwar nicht, die Dienste nochmals zu brauchen, wenn ja, dann wieder gerne."
Frank M.
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"Klare kompetente Beratung von Mensch zu Mensch. Klare Weiterempfehlung! Individuell wird eine Lösung gefunden."
Eymen S.
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"Ein überaus freundlicher und sehr kompetenter Ratgeber, den ich uneingeschränkt jedem empfehle, der auch schwierige Fragen im Gesellschaftsrecht zu lösen hat. Vielen Dank!"
Marina V.
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"Hallo. Endlich jemand der sein Handwerk versteht. Zuverlässichkeit, Kompetenz und Geradlinigkeit sind keine Fremdwörter. Nur zu empfehlen"
Alexander H.
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"...scheint für die Probleme seiner Mandanten noch "ein offenes Ohr" zu haben - was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist. Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit."
Michael Z.