Zahlungsprobleme und drohende Insolvenz sind keine K.O.-Kriterien für eine Firma. In Krisensituationen ist es für Unternehmen wie beispielsweise einer GmbH, aber auch für Soloselbstständige besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Viele fragen sich, was mit einem insolventen Unternehmen passiert. Ist dieses noch zu retten? Ist die Übernahme einer insolventen Firma durch Dritte möglich? Welche Lösungen gibt es noch?

Insbesondere in einer solchen Situation lohnt es sich, den Rat von Experten einzuholen. Concepta ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Übernahme insolventer Firmen und ähnliche Fragen spezialisiert hat und Klient*innen kompetente Beratung anbietet. Zu unseren Lösungen gehört unter anderem auch die Übernahme insolventer Betriebe und Unternehmen.

Was tun, wenn die Firma kurz vor der Insolvenz steht?

Melden Sie mit Ihrer GmbH Insolvenz an, gibt es zwei mögliche nachfolgende Verfahren.

1. Die Zahlungsfähigkeit wird wiederhergestellt und es folgt eine zukunftsfähige Unternehmens-Sanierung.

oder aber

2. das Unternehmen wird geordnet abgewickelt.

Die zweite Option erfolgt in der Regel durch die Übernahme der insolventen Firma oder deren Verkauf.

Beide Varianten dienen dazu, die Forderungen der Gläubiger bestmöglich zu bedienen. Variante 1 möchte das über die Sanierung der Firma realisieren. Bei Variante 2 wird versucht, die Firma im Sinne der Gläubiger zu verwerten.

Die Übernahme insolventer Firmen vor der Insolvenzeröffnung wird als sogenannter Asset Deal bezeichnet. Dieser schließt die Option ein, Verbindlichkeiten beim Verkäufer zu belassen – allerdings nur unter der Bedingung, dass der Verkäufer mithilfe der Einnahmen aus dem Verkauf alle Verbindlichkeiten begleichen kann.

 

Ist die Übernahme einer insolventen Firma möglich?

 
Die Antwort lautet ja. Wir von Concepta regeln die Übernahme insolventer Unternehmen, leiten den rechtssicheren Verkauf und die notarielle Abwicklung ein und sorgen somit für Ihre Entlastung als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin.

 

Übernahme insolventer Firma: Der Verkauf

Mit der Übernahme Ihrer insolventen Firma entgehen Sie vielen Unannehmlichkeiten:

  • Ausgrenzung durch verlorene Reputation
  • Verlust unternehmerischer Freiräume
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Eintragung ins Schuldnerregister
  • Negativ-Presse
  • Eintragung der Insolvenz in private Wirtschaftsauskunfteien
  • Verlust der Bonität
  • Gesellschaftlichen Vertrauensverlust

Der Verkauf der insolventen Firma und die daraus folgende rechtliche Trennung der bisherigen Gesellschafter*innen und Geschäftsführer*innen vom Krisenunternehmen garantiert deren Freistellung von weiteren Haftungsrisiken.

Übernahme insolventer Firma

Leider sind sich viele Unternehmer*innen und Soloselbstständige nicht bewusst, welche juristischen Verfehlungen ihnen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Last gelegt werden könnten, aus denen sich unabsehbare Nachteile ergeben würden.

Wir als Unternehmensberatung erleben es immer wieder, dass Geschäftsführer*innen ihre Haftungsrisiken bei der Übernahme insolventer Firmen nicht vollumfänglich kennen. Scheuen Sie sich daher nicht, sich professionellen Rat zu holen, wenn Ihr Unternehmen in Schieflage geraten ist.

 

Mit Concepta profitieren Sie von:

  • Insolvenzabwendung
  • Firmen- / Rechtsnachfolger
  • Handelsregister Löschung
  • Bonitäts Schutz

GmbH Probleme

 

Wer ist bereit zur Übernahme einer insolventen Firma?

Es gibt verschiedene Käufer, die mit der Übernahme einer insolventen Firma erfolgversprechende Möglichkeiten verbinden. Dazu gehört neben einem schnellen und günstigen Markteinstieg die Chance, den eigenen Marktanteil zu vergrößern.

Insbesondere, wenn die Aussicht besteht, dass sich eine insolvente Firma nach der Übernahme wieder erholt, ist der Ankauf einer Problem GmbH für Käufer attraktiv. Erwerber *innen sehen in der Übernahme insolventer Firmen häufig eine einmalige Chance, die eigenen Kapazitäten auszubauen und sich breiter aufzustellen.

Die Übernahme einer insolventen Firma durch den Ankauf des Unternehmens ist üblicherweise nicht sehr zeitaufwendig, da hier häufig schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, damit der Käufer zügig zum Rechtsnachfolger der Firma ernannt werden kann.
Um keine Fristen und Chancen zu verpassen, lohnt es sich für betroffene Krisenunternehmen, rechtzeitig den Weg zu einer kompetenten Unternehmensberatung zu finden.

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen in einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

 

Was passiert mit insolventen Unternehmen?

Nicht immer führt die drohende Insolvenz einer Firma tatsächlich in ein Insolvenzverfahren oder zur kompletten Auflösung des Unternehmens nach Insolvenzrecht. Es gibt andere Mittel und Wege.

Wichtig ist es, zu erkennen, wann eine Insolvenz tatsächlich nicht mehr abzuwenden ist und dann rechtzeitig zu reagieren.

GmbH Insolvenz

 

Wann muss ich eine insolvente Firma melden?

Folgende Fakten zwingen die Geschäftsführung eines Unternehmens dazu, Insolvenz anzumelden:

● Zahlungsunfähigkeit: Die Firma ist nicht in der Lage, innerhalb der kommenden drei Wochen mindestens 90 % der fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO)
● Drohende Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der nächsten 24 Monate ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzusehen. (§ 18 Abs. 2 InsO)
● Überschuldung: Liegt vor, wenn Verbindlichkeiten nicht über das Vermögen der insolventen Firma gedeckt werden können.

Um strafbare Handlungen, die bei einer insolventen Firma durchaus unbewusst im Raum stehen können, zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig den Rat von Expert*innen einzuholen. Concepta arbeitet dafür mit einem breiten Netzwerk aus kompetenten Anwält*innen und Steuerberater*innen zusammen.

Liegt einer der o.g. Insolvenzgründe vor, gelten folgende Fristen für die Antragstellung eines Insolvenzverfahrens:

● Bei Zahlungsunfähigkeit 3 Wochen.
● Bei Überschuldung 6 Wochen.

Lassen Sie diese Fristen verstreichen, droht Ihnen ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Besteht bezüglich einer insolventen Firma Unklarheit über die genaue wirtschaftliche Situation, kann eine Unternehmensberatung weiterhelfen. Sie ist in der Lage, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, die Sie als Geschäftsführer*in aus der persönlichen Haftung ausschließen und Ihnen Ihre unternehmerische Freiheit garantieren.

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