Die Lösungswege

Wir zeigen Ihnen alle Optionen, von der Sanierung bis zur übertragenden Insolvenz.

Jetzt handeln

In der Krise zählt jede Woche. Je früher wir sprechen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie.

Absolut vertraulich

Ihr Anliegen bleibt von der ersten Sekunde an zwischen uns.

Auf Augenhöhe

Kein Fachjargon, kein Druck. Ehrlich, direkt und lösungsorientiert.

Wir sind persönlich für Sie erreichbar. Rufen Sie jetzt an. +49 221 9865 8875

Dirk Neubauer

Krisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer

Seit über 25 Jahren begleitet CONCEPTA Unternehmen jeder Größe – vom Kleinstbetrieb bis zum Konzern – durch wirtschaftliche Krisen, Sanierungen und Insolvenzverfahren.

Unser Beratungsansatz

Wir unterstützen Unternehmer und Geschäftsführer in der Unternehmenskrise – mit einem klaren Ziel: zuerst Ihr Unternehmen zu retten. Und wo das nicht mehr möglich ist, schützen wir Sie vor strafrechtlichen Folgen wie Insolvenzverschleppung und persönlicher Durchgriffshaftung.

Was wir übernehmen

  • Vollständige Verfahrensbegleitung – von der Antragstellung bis zur übertragenden Sanierung
  • Stellung erfahrener Sanierungsgeschäftsführer
  • Verhandlungen mit Gläubigern, Banken und Behörden
  • Direkte Kommunikation mit Insolvenzverwaltern

Vertraulich, lösungsorientiert und auf Augenhöhe.

Dirk Neubauer, Krisenmanager und Sanierungsgeschäftsführer bei CONCEPTA

Einen Schritt näher zur Lösung bei GmbH Problemen.

Wir beraten Geschäftsführer und Unternehmer jeder Größenordnung in der Krise, bei drohender Insolvenz oder wenn die persönliche Haftung zum Thema wird.

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Wir schauen uns Ihre Situation an.

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Die Lösung

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Was wir tun

Fünf Wege aus der GmbH-Krise

Welcher Weg trägt, hängt davon ab, wie weit die Krise fortgeschritten ist und ob der Betrieb noch fortführungsfähig ist. Wir sagen offen, was in Ihrer Lage möglich ist – und was nicht mehr.

GmbH mit Schulden verkaufen

Der Käufer übernimmt die Gesellschaft einschließlich der Verbindlichkeiten. Für den bisherigen Geschäftsführer endet damit die Organstellung – und mit ihr die laufende Haftung aus der Geschäftsführung. Ein Weg, der häufig ohne reguläres Insolvenzverfahren auskommt.

Zum GmbH-Verkauf mit Schulden →

Übertragende Sanierung

Der werthaltige Teil des Betriebs – Anlagen, Aufträge, Mitarbeiter, Kundenbeziehungen – geht auf eine Auffanggesellschaft über. Die Altverbindlichkeiten bleiben in der insolventen Gesellschaft und werden dort abgewickelt. Der Betrieb läuft weiter.

Zur übertragenden Sanierung →

Insolvenzberatung und Antragsvorbereitung

Wenn der Antrag unvermeidbar ist, entscheidet die Vorbereitung über den Verlauf. Wir klären die Fristen, ordnen die Unterlagen und begleiten den Gang zum Amtsgericht – bundesweit, ausschließlich für Unternehmen.

Zur Insolvenzberatung →

Sanierungsgeschäftsführung (CRO)

Manche Verfahren brauchen keine Beratung, sondern jemanden, der entscheidet. Für diese Fälle übernimmt unser Sanierungspartner Michael Witt die operative Führung als CRO – mit dokumentierten Verfahren und öffentlich nachprüfbaren Ergebnissen.

Zum Sanierungspartner →

Geordnete Liquidation

Trägt die Fortführung nicht mehr, ist die geordnete Abwicklung die sauberste Lösung. Sie bleibt unter Gesellschafterhoheit, folgt den §§ 66 ff. GmbHG und vermeidet, dass am Ende ein Verfahren über den Betrieb hinweggeht.

Zur Liquidation →
Für wen

Wann Sie mit uns sprechen sollten

Wir arbeiten bundesweit für Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften – GmbH, UG, GmbH & Co. KG und AG. Typischerweise melden sich Unternehmen in einer dieser Lagen:

  • Die persönliche Haftung rückt näher. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind absehbar, und mit jedem Tag ohne Entscheidung wächst das Risiko, persönlich einzustehen.
  • Sie wollen aus der Gesellschaft heraus – aber da sind Verbindlichkeiten. Ein regulärer Verkauf scheitert an den Schulden, eine Amtsniederlegung allein löst das Problem nicht.
  • Der Betrieb ist im Kern gesund. Aufträge, Team und Kundenstamm tragen sich – nur die Gesellschaft selbst ist nicht mehr zu sanieren. Hier geht es darum, Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Die Finanzierung bricht weg. Die Bank hat die Linie gekündigt, Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse, die Liquidität reicht noch Wochen.
  • Die Frist läuft bereits. Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO ist ausgelöst und Sie brauchen jetzt eine Entscheidung, keine Analyse.
Klare Grenzen

Wofür wir nicht zuständig sind

Keine Verbraucher- oder Privatinsolvenz. Wir beraten ausschließlich Unternehmen und deren Organe, nicht Privatpersonen in der Schuldenregulierung.

Keine Firmenbestattung. Das gezielte Beiseiteschaffen von Vermögen zulasten der Gläubiger erfüllt Straftatbestände nach den §§ 283 ff. StGB. Wir begleiten ausschließlich Wege, die offen, dokumentiert und rechtlich tragfähig sind.

Keine anonymen Mantelkäufe. Bei uns wissen Sie, mit wem Sie sprechen und wer die Verantwortung übernimmt – vor, während und nach der Übertragung.

Sie sind unsicher, welcher der fünf Wege zu Ihrer Lage passt? Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch – vertraulich und ohne Verpflichtung. Verkaufen oder Insolvenz anmelden?

Kostenlose Erstberatung