Firmeninsolvenz: Insolvenzberatung für Unternehmen und Selbstständige

Existenzbedrohende Szenarien sorgen bei der Geschäftsführung einer GmbH nicht selten für große Probleme und bringen diese an einen wichtigen Scheidepunkt. Das wirft eine Reihe von Fragen auf: Machen Sie so weiter und riskieren mitunter das Ende Ihres Unternehmens, eventuell sogar mit persönlicher Haftung? Oder entscheiden Sie sich für eine Sanierung? Wann müssen Unternehmen Firmeninsolvenz anmelden? Und welche Rechte und Pflichten haben Sie als GmbH Geschäftsführer?

 

Wer kommt für die Firmeninsolvenz infrage?

Für eine Firmeninsolvenz kommen u.a. folgende Gesellschaften infrage:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • GmbH & Co. KG
  • Zusätzlich trifft die Regelinsolvenz auf folgende Personengesellschaften zu:

  • GbR (BGB Gesellschaft)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
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    Die wesentlichen Gedanken bei drohender Firmeninsolvenz

    Viele Unternehmer*innen, deren GmbH in einer Krise steckt oder die mit einer nahenden GmbH Insolvenz rechnen, stellen sich die Frage: Bedeutet die drohende Insolvenz das Aus für mein Unternehmen? Muss ich zwingend Insolvenz anmelden?

    Nicht jeder ist sich bewusst, dass es durchaus legale Mittel und Wege gibt, eine GmbH bei bestehender Zahlungsunfähigkeit oder der drohenden Insolvenz ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch ohne Haftungsrisiken für Geschäftsführer zu verkaufen.

    Der Verkauf einer verschuldeten GmbH ist eine einfache, schnelle und elegante Lösung, um als Geschäftsführer sofort aus allen Pflichten und damit auch aus etwaigen Haftungsrisiken und Schadensersatzforderungen (die im Falle einer Regelinsolvenz bevorstehen) entlassen zu werden.

    Firmeninsolvenz

     

    Ihr Unternehmen steckt in der Krise: Was nun?

    Firmeninsolvenz

    Häufig wird eine Unternehmenskrise von den Verantwortlichen erst im letzten Moment wahrgenommen. Einer der häufigsten Gründe ist hierbei die Angst vor:

    • Haftung mit dem privaten Vermögen
    • Verlust des eigenen Unternehmens
    • Verlust der eigenen Bonität und Reputation

    Das ist im Grunde durchaus nachzuvollziehen, denn noch heute wird der Unternehmensverlust bzw. die Aufgabe eines Unternehmens in Deutschland stigmatisiert und öffentlich verurteilt.

    Hinzu kommt der Faktor Zeit. Eine Firmeninsolvenz kann sich sich hinziehen. Wie lange ein Insolvenzverfahren dauert, hängt von zahlreichen Faktoren wie der Größe eines Unternehmens, der Höhe der Schulden oder der Anzahl der Gläubiger:innen ab.

    Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie diese Situationen vermeiden können.

     

    Wann gilt ein Unternehmen als insolvenzgefährdet?

    Eine Insolvenz – gerne auch als Konkurs oder Bankrott bezeichnet – droht immer dann, wenn ein Unternehmen aufgrund fehlender Zahlungsmittel in eine Unternehmenskrise gerät.

    Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung liegt vor, wenn die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Drohen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist die Geschäftsführung eines Unternehmens verpflichtet, innerhalb einer Frist von 21 Tagen die Firmeninsolvenz beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Bei juristischen Personen wie einer GmbH ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jeder persönlich haftende Gesellschafter zur Stellung des Insolvenzantrags berechtigt.

    Den Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht kann neben dem Unternehmen auch ein Dritter – also ein Gläubiger eines Schuldners – stellen. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Fremdantrag.

    Gut zu wissen:

    Die Insolvenzpflicht besteht nicht für alle Selbstständigen. Der Grund dafür ist, dass wirtschaftlich Selbstständige wie beispielsweise Landwirte gegenüber ihren Gläubigern unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

    Allerdings haben auch sie das Recht auf einen Insolvenzantrag. Wird dieser bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht gestellt, können Gläubiger ihre Forderungen mithilfe eines Mahnverfahrens oder einer Zahlungsklage geltend machen. Ein hierbei erwirkter vollstreckbarer Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

    Firmeninsolvenz beantragen

     

    Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Firmeninsolvenz

     
    Die Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmen verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, sind in § 15a Abs. 1 S. 1 InsO gesetzlich klar geregelt.

  • Zahlungsunfähigkeit: Im insolvenzrechtlichen Sinne bedeutet Zahlungsunfähigkeit, dass ein Unternehmen innerhalb einer Frist von 21 Tagen nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeiten zu bedienen.
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  • Überschuldung: Sie bedeutet, dass ein Unternehmen nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um bestehende Verbindlichkeiten abzudecken.
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    Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und es wird nicht innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt, kann ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung die Folge sein.
    Doch soweit muss es nicht kommen. Nutzen Sie schon in den Anfängen Ihrer Unternehmenskrise die Chance einer professionellen Unternehmensberatung und bewahren Sie mit unserer Hilfe Ihr Unternehmen vor einer Insolvenz.

    Gut zu wissen:

    Befindet sich Ihre Firma in einer Krise, erstellen Sie umgehend einen Zahlungsstatus und stellen Sie damit die fälligen Verbindlichkeiten den verfügbaren liquiden Mitteln zu einem bestimmten Stichtag gegenüber.

    Zu den verfügbaren liquiden Mitteln zählen freie Banklinien, Bankguthaben, Barmittel.

    Tut sich hier eine Lücke von mehr als 10 Prozent auf, heißt es augenblicklich eine Insolvenzberatung für Unternehmen aufzusuchen.

     

    Pro und Contra einer Firmeninsolvenz

     
    Gilt eine GmbH als als zahlungsunfähig und /oder überschuldet bzw. insolvent laut Insolvenzordnung InsO, sind Vor-und Nachteile der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuwägen.
    An dieser Stelle haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile der Firmeninsolvenz zusammengefasst:

    Vorteile

  • Vermeidung langwieriger Vereinbarungen mit den Gläubigern
  • getroffene Zahlungsvereinbarungen gelten für einen begrenzten und somit absehbaren Zeitraum
  • Unterstützung durch einen Insolvenzverwalter
  • Möglichkeit mit Schutzschirmverfahren das Unternehmen zu sanieren
  • Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Nachteile

  • für kommende Jahre wenig Spielraum für Unternehmertum
  • Eintrag ins Schuldnerverzeichnis
  • SCHUFA Eintrag
  • öffentliche Insolvenzbekanntmachung
  • geschädigte Reputation
  • keinen Einfluss auf die Zukunft Ihrer insolventen GmbH
  • Verfahrenskosten
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    Bedeutet eine Firmenkrise mit drohender Insolvenz das Aus für ein Unternehmen?

     
    Aus unserer Sicht bedeutet eine Firmenkrise in den seltensten Fällen das Aus für ein Unternehmen. Die insolvente Firma zu verkaufen ist eine Option. Außerdem besteht die Möglichkeit, deinen Insolvenzplan aufzustellen. In diesem werden Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen sollen, das Unternehmen zu retten.

    Vorausgesetzt, die Geschäftsführung setzt sich rechtzeitig mit einer entsprechenden unabhängigen Unternehmensberatung in Verbindung. Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

     

    Was kostet eine Firmeninsolvenz?

     
    Zuerst möchten wir betonen, dass wir in jedem Fall prüfen, ob Ihr Unternehmen tatsächlich ein Insolvenzverfahren einleiten muss. Häufig können wir unseren Kunden durch den Ankauf einer Insolvenz GmbH aus der Unternehmenskrise helfen und die Geschäftsführer vor drohender Haftung bewahren.

    Besonders die Straftat einer Insolvenzverschleppung ist hier nicht ganz unerheblich – allein im Jahr 2016 wurde beispielsweise bei 31 Prozent der Firmeninsolvenzen in Deutschland wegen Insolvenzverschleppung polizeilich ermittelt. Leider melden die meisten Geschäftsführer immer noch viel zu spät eine Insolvenz an, ohne sich dabei mit ihren Haftungsrisiken auseinanderzusetzen.

    Die Kosten einer GmbH Insolvenz sind abhängig vom Wert der Insolvenzmasse. Daher lässt sich eine pauschale Aussage dazu nicht machen.

    Erfahrungsgemäß bewegen sich die Insolvenz-Verfahrenskosten durchschnittlich zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

    Hinzu kommen Anwaltskosten, die ebenfalls unterschiedlich ausfallen.

    Eine Prozesskostenhilfe oder die Stundung der Kosten sind für eine Insolvenz GmbH nicht möglich, sodass die Kosten in vollem Umfang von der GmbH selbst getragen werden müssen.

     

    Was sind die Ziele einer Regelinsolvenz?

    Die Ziele einer Firmeninsolvenz – auch als Regelinsolvenz bezeichnet sind:

  • Restschuldbefreiung
  • Fortführung des Unternehmens, wenn möglich
  • Pfändungsschutz
  • Nach Beendigung der Regelinsolvenz – diese dauert zwischen 3 bis 6 Jahre – wartet die Restschuldbefreiung.

    Die Restschuldbefreiung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • Nach drei Jahren, wenn 35 % der Schulden inkl. der kompletten Gerichtskosten getilgt sind.
  • Nach 5 Jahren, wenn alle Gerichtskosten getilgt sind.
  • Nach 6 Jahren – ohne Berücksichtigung der Schuldenbegleichung oder Tilgung der Gerichtskosten.
  • Anders als bei einer Privatinsolvenz ist bei einer Regelinsolvenz kein Versuch der außergerichtlichen Einigung notwendig.

     

    Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

    Besteht für eine GmbH drohende Zahlungsunfähigkeit, muss der Geschäftsführer die Firmeninsolvenz beantragen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt laut § 17 Abs. 2 InsO vor, wenn ein Schuldner nicht dazu in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungspflichten nachzukommen. Die ist gegeben, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat. Nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens überprüft das Amtsgericht, ob das Vermögen des Schuldners bzw. die Unternehmenswerte der Insolvenz GmbH ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

    Ist dies nicht der Fall und es wird offensichtlich, dass auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine entsprechende Summe nicht erwirtschaftet werden kann, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Insolvenz mangels Masse vom Insolvenzgericht abgewiesen. Es kommt zur Auflösung des Unternehmens. Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen binnen einer Frist (zwischen zwei Wochen und drei Monaten) beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.

    Bevor wir den Ablauf des Insolvenzverfahrens weiter erläutern, möchten wir Sie darauf hinweisen, welche Unterstützung wir Ihnen anbieten können:

     
    Insolvenzhaftungsrisiken:

    Wir klären über bekannte und unbekannte Insolvenzhaftungsrisiken auf und informieren Sie auch über strafrechtlich relevante Insolvenzhaftungsrisiken.

     
    Vermögensberatung:

    Unsere Kunden sind überwiegend Geschäftsführer, die in GmbH Problemen stecken oder auf eine Firmenkrise zusteuern. Wir überprüfen für Sie die Sicherheit Ihres Privatvermögens und die eventuelle Haftung als Geschäftsführer*in.

     
    Krisenberatung:

    Wir analysieren Ihre GmbH Krise und prüfen, ob ein Insolvenzverfahren wirklich notwendig ist oder ob die Krise auch anderweitig überwunden werden kann.

     
     
    Persönliche Beratung:

    In einem ausführlichen Gespräch wägen wir die Risiken für Sie als Privatperson im Zuge einer Regelinsolvenz ab und prüfen, ob für Sie eine erfolgversprechende Alternative infrage kommt.

     

    Das Wichtigste zur Firmeninsolvenz: Das Insolvenzverfahren wird eröffnet

    Liegt ein Insolvenzgrund vor bzw. kann eine GmbH aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage offene Forderungen nicht mehr begleichen, müssen die GmbH Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen. Eröffnungsgrund eines Insolvenzverfahren sind sowohl Überschuldung als auch Zahlungsunfähigkeit. Ist das Vermögen des Unternehmens ausreichend bzw. sind ausreichend Unternehmenswerte vorhanden oder durch eine vorläufige Insolvenz zu erwirtschaften, wird gerichtlich ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser legt nach drei Monaten, in denen er Zeit hat, sich ein Bild von der Lage des Unternehmens zu machen, einen Bericht über die wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten und die Einschätzung zur Fortführung des Unternehmens vor.

    Nach Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden die Gläubiger anschließend in einer Gläubigerversammlung darüber, ob das Unternehmen fortgeführt oder aufgelöst werden soll.
    Am Ende des Insolvenzverfahrens gibt es einen sogenannten Schlusstermin. Damit wird das Insolvenzverfahren formell beendet.

     

    Was ist eine vorläufige Insolvenz?

    Mit der vorläufigen Insolvenz erhalten die insolventen Unternehmen die Chance, den Betrieb für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten fortzuführen. In dieser Zeit erhält die Firma als Unterstützung das sogenannte Insolvenzausfallgeld. Das soll ihr ermöglichen, ohne die Belastung von Personalkosten zu wirtschaften und eventuell so die Grundlage für die Unternehmenssanierung zu schaffen.

     

    Was ist die GmbH Auflösung?

    Die Auflösung einer GmbH ist in der Regel ein langwieriger Prozess, der von formalen und rechtlichen Vorschriften bestimmt wird. Nach einer GmbH Auflösung gbit es das Unternehmen nicht mehr. Wir zeigen unseren Kunden vordergründig einen Weg auf, um bei der GmbH Auflösung die übliche Liquidation und das Sperrjahr zu vermeiden. Nähere Informationen dazu bekommen Sie in unserem kostenlosen Erstgespräch.

     

    Was ist eine Sanierung?

    Entscheidet sich die Gläubigerversammlung für eine Sanierung des Unternehmens, wird alles daran gesetzt, die Insolvenz GmbH zu erhalten und wirtschaftlich neu aufzustellen. Dazu kann die Firma eventuell auch in Teilen oder komplett verkauft werden. Für den Verkauf sind wir Experten und unterstützen Sie gern während des gesamten Firmenverkaufs.

    Firmeninsolvenz Fakten

     

    Besonderheiten für sonstige Selbstständige bei drohender Firmeninsolvenz

     
    Ob eine Firmeninsolvenz zu beantragen ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Wie bereits erwähnt, haben nicht alle Selbstständigen, deren Unternehmen zahlungsunfähig ist, die Pflicht, bei einer Krise einen Insolvenzantrag zu stellen. Man unterscheidet hier zwischen Antragspflicht und Antragsrecht, denn auch eine wirtschaftlich selbstständige Person hat das Recht auf Eröffnung des Verfahrens.

     

    Wer gilt als wirtschaftlich selbstständig?

    Von einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit ist immer dann die Rede, wenn jemand diese

  • im eigenen Namen
  • in eigener Verantwortung
  • auf eigene Rechnung
  • auf eigenes Risiko
  • ausübt.

    Als wirtschaftlich selbstständig zählen zum Beispiel:

  • Landwirte
  • niedergelassene Angehörige freier Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Psychologen, Steuerberater, Unternehmensberater, Architekten, Künstler usw.)
  • Einzelkaufleute und andere gewerblich tätige Personen
  • Kleingewerbetreibende (kleine Gastwirtschaften, Kioske, Eisdielen etc.)
  • Kleinunternehmer freier Berufe (Autoren, Designer, Coaches)
  • Gesellschafter eines Personenunternehmens
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    Insolvenzantragspflichten

    Die Insolvenzantragspflicht besteht gem. § 15a InsO für juristische Personen. Dazu gehören vor allem

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH und Aktiengesellschaft
  • Personengesellschaften unterliegen ebenfalls der Insolvenzantragspflicht, wenn keine natürliche Person für entstandene Schulden haftet. Das betrifft hauptsächlich die GmbH & Co. KG, da diese zwar eine Personengesellschaft ist, die Haftung allerdings auf die Stammeinlage der GmbH beschränkt ist. Liegt ein Insolvenzgrund vor, müssen sie Insolvenz anmelden.

     

    Unser Tipp:

    Sie sind sich nicht sicher, ob in Ihrem Fall die Insolvenzantragspflicht besteht oder nicht? Dann zögern Sie nicht und nehmen Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung unserer hoch spezialisierten Unternehmensberatung in einer Firmenkrise. Unsere Experten verschaffen Ihnen nicht nur sofortige Klarheit, sondern zeigen Ihnen Wege aus Ihrer aktuellen Unternehmenskrise.

     

     
    Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten!

     

    Firmen-Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens

    Nicht immer ist die Insolvenz einer GmbH die Problemlösung für ein Unternehmen in der Krise. Bevor eine Firmeninsolvenz angemeldet wird, ist eine entsprechende Beratung zu empfehlen. Denn es gibt andere Möglichkeiten – selbst wenn bereits eine Zahlungsunfähigkeit besteht. Vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig.

    Wir sind spezialisiert auf GmbH Krisen und ähnliche komplexe Firmensituationen. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich befähigt uns dazu – in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Fachleuten wie Anwälten und Steuerberatern – schnell Hilfe bei GmbH-Problemen zu leisten.

    Je frühzeitiger Sie unsere Insolvenzberatung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Neustart.

    Sprechen Sie uns gerne auch auf eine Restrukturierung Ihres Unternehmens außerhalb der Insolvenz an. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch für eine Orientierung in der Krisensituation und entscheiden Sie dann in Ruhe, wie wir Sie in Zukunft bei Ihren GmbH-Problemen unterstützen können.

    Wir prüfen in jedem Fall, ob statt einer Insolvenz nicht andere Lösungen für Sie infrage kommen und erklären Ihnen ausführlich, wie diese aussehen können.

     

    GmbH Übernahme statt Insolvenz

    Insbesondere Unternehmen in einer Krisensituation sind häufig überfordert und denken kaum über Alternativen zu einer Insolvenz nach. Dabei gibt es diese durchaus: Die GmbH Übernahme wäre so eine Option. Diese bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Firmenkrise abzuwenden, ohne die Firmeninsolvenz einzuleiten.

    Für Sie als Geschäftsführer gestaltet sich eine GmbH Übernahme vollkommen legal, rechtswirksam und risikofrei. Und im Gegensatz zu einer Insolvenz sind Sie mit dieser Methode innerhalb kürzester als Geschäftsführer von allen Verpflichtungen befreit.

    Das bedeutet: Es erfolgt keine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Sie müssen keine eidesstattliche Verpflichtung abgeben. Sie behalten Ihre Kreditwürdigkeit, sodass neuen Plänen und unternehmerischen Aktivitäten nichts im Wege steht. Im Gegensatz zu einer Firmeninsolvenz müssen Sie sich bei der GmbH Übernahme keine Gedanken über Ihre wirtschaftliche Situation machen. Außerdem kommt der Verdacht der Insolvenzverschleppung, bei dem Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften, erst gar nicht auf.

    Sie behalten Ihre Kreditwürdigkeit, sodass neuen Plänen und unternehmerischen Aktivitäten nichts im Wege steht. Im Gegensatz zu einer Firmeninsolvenz müssen Sie sich bei der GmbH Übernahme keine Gedanken über Ihre wirtschaftliche Situation machen.

     

    Insolvenz oder GmbH Ankauf

    Firmeninsolvenz Ankauf

    Neben der GmbH Übernahme bieten wir unseren Kunden als zusätzliche Lösung bei GmbH-Problemen mit oder ohne Schulden den Ankauf der GmbH an. Dafür finden wir eine GmbH Auffanggesellschaft und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses des GmbH-Ankaufs.

    Auch in diesem Fall sind Sie zeitnah durch den rechtskräftigen GmbH Ankauf aus allen Verpflichtungen als Geschäftsführer entlassen und können sich sorgenfrei neuen Aufgaben zuwenden.

     

    GmbH Löschung statt Regelinsolvenz

     
    Sie haben schon davon gehört, dass die Löschung einer GmbH genauso lange oder sogar länger als eine Firmeninsolvenz dauert? Was, wenn wir Ihnen einen Weg aufzeigen, bei dem das nicht der Fall ist. Wir nutzen hier die neuen Möglichkeiten der EU und Niederlassungsfreiheit und unterstützen unsere Kunden bei GmbH Problemen mit schnellen und effizienten Lösungen.

     

    Insolvenzberatung: Effektive Lösungen für Krisenunternehmen

    Wie Sie sehen, gibt es für Ihre Unternehmenskrise mehrere Lösungen. Damit Sie im Dschungel von Paragrafen und Vorschriften nicht den Überblick verlieren und zu einer effizienten Lösung finden, sind wir für Sie da.

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