GmbH in der Krise – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen – Sanierung, Verkauf oder geordnete Auflösung statt Insolvenz.
- Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) – mit persönlicher Haftung und Strafbarkeit bei Verschleppung.
- Auch eine GmbH mit Schulden lässt sich verkaufen – mit sofortiger Haftungsentlassung.
- Kostenlose, diskrete Erstberatung: ☎ 0221 9865 8875
Fachlich geprüft von Dirk Neubauer – Krisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer, CONCEPTA Unternehmensberatung Köln · Stand: Juni 2026
Wenn eine GmbH in finanzielle Schieflage gerät, zählt vor allem eins: rechtzeitig die richtige Entscheidung treffen. In diesem Ratgeber finden Geschäftsführer und Gesellschafter fundierte Antworten zu Krise, Haftung, Sanierung, Verkauf und Insolvenz – aus über 25 Jahren Praxis. CONCEPTA begleitet pro Jahr rund 30 Unternehmen durch genau diese Situationen.
Aus unserer Beratungspraxis
Die meisten Mandanten kommen zu spät – oft wissen sie nicht einmal, dass ihre GmbH bereits überschuldet ist und die Antragspflicht läuft. Weil wir jeden Fall steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich prüfen, erkennen wir schnell, welcher Weg noch offensteht. In geeigneten Fällen ließ sich ein Unternehmen mit rund 500.000 Euro Verbindlichkeiten innerhalb weniger Monate so sanieren, dass der Geschäftsführer schuldenfrei weiterarbeiten konnte.
Die wichtigsten Themen im Überblick
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