Was ist eine übertragende Sanierung, und wie funktioniert der Verkauf einer GmbH im Insolvenzverfahren? Bei der übertragenden Sanierung wird das wirtschaftlich gesunde Unternehmen, also der laufende Geschäftsbetrieb mit Maschinen, Lizenzen, Kunden und ggf. Personal, vom insolventen Rechtsträger getrennt und an eine neue Gesellschaft übertragen. Die alte GmbH wird anschließend im Insolvenzverfahren abgewickelt, während das Unternehmen unter neuem Rechtsträger fortgeführt wird.

Dieses Verfahren ist einer der wirkungsvollsten Wege, um rentable Betriebsteile zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig haftungsbelastete Altverbindlichkeiten hinter sich zu lassen. Die übertragende Sanierung bietet Geschäftsführern und Gesellschaftern einen strukturierten Neuanfang. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Alternative zur Liquidation handelt oder ob sie in Kombination mit einer außergerichtlichen Sanierung durchgeführt wird.

Übertragende Sanierung: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der übertragenden Sanierung wird der gesunde Geschäftsbetrieb vom insolventen Rechtsträger getrennt und auf eine neue Gesellschaft übertragen.
  • Der Kaufpreis wird zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Erwerber verhandelt, häufig unter Einschaltung eines Treuhänders.
  • Altverbindlichkeiten verbleiben beim insolventen Rechtsträger und belasten das neue Unternehmen nicht.
  • § 75 Abs. 2 AO und § 25 HGB bieten steuerliche und haftungsrechtliche Vorteile gegenüber einer regulären Firmenübernahme.
  • Die außergerichtliche Sanierung kann eine Alternative sein, wenn ein tragfähiges Geschäftskonzept vorliegt und die Gläubiger kooperationsbereit sind.
  • CONCEPTA begleitet den gesamten Prozess.

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Der Verkauf der GmbH in der Insolvenz

Soll nur über unrentable Teile eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet werden, muss dies juristisch fundiert vorbereitet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn nicht beabsichtigt ist, Arbeitnehmerverhältnisse auf den neuen Rechtsträger übergehen zu lassen (§ 613a BGB).

Bei der übertragenden Sanierung wird grundsätzlich zwischen dem Unternehmen als wirtschaftlicher Einheit und dem Rechtsträger, also der GmbH als juristischer Person, unterschieden. Übertragen wird nur der Geschäftsbetrieb: Maschinen, Aufträge, Kundenstamm, Lizenzen und ggf. Mitarbeiter. Die GmbH selbst mit ihren Verbindlichkeiten bleibt zurück und wird im Insolvenzverfahren abgewickelt.

Sowohl die Vorbereitung der Insolvenz als auch die Auswahl der zu übertragenden Vermögenswerte erfordern die Zusammenarbeit von Krisenberatern und spezialisierten Rechtsanwälten. Nur wenn beide Seiten, also Veräußerer und Erwerber, professionell begleitet werden, lässt sich eine rechtlich belastbare und zufriedenstellende Lösung finden.

Wie funktioniert die übertragende Sanierung?

Die übertragende Sanierung folgt einem strukturierten Ablauf, der im Wesentlichen drei Phasen umfasst: die Vorbereitung vor dem Insolvenzantrag, die Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter und die Übertragung der Vermögenswerte auf den neuen Rechtsträger.

Ablauf der übertragenden Sanierung

  • Identifikation der rentablen und nicht rentablen Betriebsteile
  • Gründung oder Auswahl einer Auffanggesellschaft als neuer Rechtsträger
  • Ermittlung des Kaufpreises, häufig unter Einschaltung eines Treuhänders
  • Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter über die Übertragungskonditionen
  • Übertragung der Vermögenswerte (Asset Deal) auf den neuen Rechtsträger
  • Abwicklung der alten GmbH im Insolvenzverfahren
  • Fortführung des Geschäftsbetriebs unter dem neuen Rechtsträger

Entscheidend ist, dass der Kaufpreis dem Wert der übertragenen Vermögenswerte angemessen sein muss. Wird er zu niedrig angesetzt, kann der Insolvenzverwalter die Übertragung anfechten. Wird er zu hoch angesetzt, verliert das Modell seinen wirtschaftlichen Vorteil. Deshalb erfordert die Kaufpreisfindung professionelle Begleitung.

Insolvente Firma übernehmen: Wer kommt als Erwerber infrage?

Übertragende Sanierung einer GmbH – Fortführung des Geschäftsbetriebs Für eine insolvente Firma kommen grundsätzlich zwei Gruppen als Erwerber infrage: externe Investoren, die ein Unternehmen aus der Insolvenz kaufen möchten, und die bisherigen Gesellschafter selbst, die über eine neue Gesellschaft ihren eigenen Betrieb zurückerwerben.

Im zweiten Fall, dem sogenannten Rückerwerb durch den Alt-Gesellschafter, ist große Vorsicht geboten. Der Insolvenzverwalter prüft genau, ob der Kaufpreis angemessen ist und ob die Transaktion nicht zum Nachteil der Gläubiger erfolgt. Deshalb wird häufig ein Treuhänder zwischengeschaltet, der den Erwerb neutral begleitet.

Interessenten, die insolvente Firmen kaufen möchten, sollten sich frühzeitig über die Chancen und Risiken einer solchen Übernahme informieren. Neben dem reinen Kaufpreis fallen häufig weitere Kosten an: für Garantieverpflichtungen, laufende Serviceverträge und die Übernahme bestimmter Arbeitsverhältnisse.

Verkauf in der Insolvenz: Voraussetzungen und Ablauf

Der Verkauf in der Insolvenz umfasst typischerweise die Übertragung einzelner Vermögenswerte oder ganzer Betriebsteile. Dabei müssen verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Insolvenzverwalter entscheidet über Art und Umfang des Verkaufs.
  • Der Gläubigerausschuss muss bei wesentlichen Veräußerungen zustimmen.
  • Garantie- und Serviceverpflichtungen des alten Unternehmens müssen vom neuen Rechtsträger ggf. fortgeführt werden.
  • Die Übernahme von Arbeitnehmern richtet sich nach § 613a BGB. Ein Betriebsübergang zieht den Übergang der Arbeitsverhältnisse nach sich.
  • Offene Aufträge und laufende Verträge sind zu prüfen und ggf. neu zu verhandeln.
  • Die Veräußerung muss im besten Interesse der Gläubiger erfolgen. Eine Verschleuderung unter Wert ist anfechtbar.

Übertragende Sanierung: Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile für das Unternehmen in der Krise

  • Altverbindlichkeiten verbleiben beim insolventen Rechtsträger
  • Der Geschäftsbetrieb kann ohne Unterbrechung fortgeführt werden
  • Arbeitsplätze in rentablen Betriebsteilen werden erhalten
  • Alt-Gesellschafter können über eine neue Gesellschaft den eigenen Betrieb zurückerwerben
  • Der Bonitätsverlust trifft nur den alten Rechtsträger, nicht das neue Unternehmen

Vorteile für den Sanierungsnehmer (Erwerber)

  • Erwerb eines laufenden Geschäftsbetriebs, oft deutlich unter Marktwert
  • Keine Übernahme der Altverbindlichkeiten des insolventen Rechtsträgers
  • Steuerliche Vorteile durch § 75 Abs. 2 AO: keine Haftung für Steuerschulden des Vorgängers
  • § 25 HGB greift nicht, keine Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten bei Firmenfortführung
  • Bestehende Kunden, Lieferanten und Know-how werden übernommen

Diesen Vorteilen stehen auch Risiken gegenüber: Der Erwerber muss prüfen, ob § 613a BGB greift und Arbeitsverhältnisse automatisch übergehen. Zudem können offene Gewährleistungsansprüche oder Serviceverpflichtungen den neuen Rechtsträger belasten, wenn dies vertraglich nicht klar geregelt wird.

Wann ist eine übertragende Sanierung sinnvoll?

Die übertragende Sanierung eignet sich nicht für jedes Unternehmen in der Krise. Sie ist dann der richtige Weg, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Geschäftsbetrieb ist im Kern rentabel und es gibt werthaltige Betriebsteile, die fortgeführt werden können.
  • Die finanzielle Krise ist primär durch Altverbindlichkeiten verursacht, nicht durch ein grundlegend fehlerhaftes Geschäftsmodell.
  • Ein internet oder externer Erwerber ist bereit, den Geschäftsbetrieb zu einem angemessenen Kaufpreis zu übernehmen.
  • Eine außergerichtliche Sanierung ist gescheitert oder aufgrund fehlender Gläubigerkooperation nicht realisierbar.

Ist dagegen das gesamte Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich tragfähig und kein Erwerber in Sicht, kommen andere Wege wie die Liquidation oder ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht.

Übertragende Sanierung vs. Insolvenzplan

Mitarbeiter eines Unternehmens nach erfolgreicher übertragender SanierungDie übertragende Sanierung wird häufig mit dem Insolvenzplanverfahren verglichen. Beide Instrumente zielen auf den Erhalt des Unternehmens ab, unterscheiden sich aber grundlegend in ihrer Funktionsweise.

Beim Insolvenzplan bleibt der Rechtsträger, also die GmbH, erhalten. Die Gläubiger stimmen einem Plan zu, der Schulden teilweise erlässt und dem Unternehmen einen Neustart als gleiche juristische Person ermöglicht. Bei der übertragenden Sanierung hingegen wird der Geschäftsbetrieb auf einen neuen Rechtsträger übertragen und die alte GmbH abgewickelt.

Welches Verfahren geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Insolvenzplan erfordert die Zustimmung der Gläubiger und ein belastbares Sanierungskonzept. Die übertragende Sanierung ist oft schneller umsetzbar, setzt aber einen Erwerber und einen angemessenen Kaufpreis voraus. In der Praxis werden beide Instrumente manchmal kombiniert, etwa wenn ein Insolvenzplan die übertragende Sanierung als Maßnahme vorsieht.

Außergerichtliche Sanierung: Die Alternative ohne Insolvenzverfahren

Nicht in jedem Fall muss der Weg über das Insolvenzgericht führen. Die außergerichtliche Sanierung einer GmbH ist möglich, wenn ein tragfähiges Geschäftskonzept vorliegt und die Gläubiger zu Verhandlungen bereit sind. Eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren vermeidet den öffentlichen Bonitätsverlust und den damit verbundenen Vertrauensschaden bei Kunden und Geschäftspartnern.

Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung

  • Ein tragfähiges Geschäftskonzept liegt vor oder kann erarbeitet werden
  • Die wesentlichen Gläubiger sind grundsätzlich kooperationsbereit
  • Die Liquidität reicht aus, um den laufenden Betrieb während der Verhandlungen aufrechtzuerhalten
  • Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Krankenkassen können verhandelt oder bedient werden
  • Die Geschäftsführung ist bereit, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen
  • Keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte (Insolvenzverschleppung, Betrug) liegen vor

Die außergerichtliche Sanierung ist allerdings schwierig und riskant. Anders als im Insolvenzverfahren gibt es keinen gesetzlichen Rahmen, der Gläubiger zur Teilnahme verpflichtet. Ein einzelner Gläubiger, der nicht kooperiert, kann das gesamte Sanierungsvorhaben gefährden. Zudem müssen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Krankenkassen, die in der Regel keine Forderungsverzichte akzeptieren, vollständig bedient werden.

Sanierungsansätze ohne Insolvenz

  • Betriebsaufspaltung: Trennung von Besitz- und Betriebsgesellschaft zur Haftungsbegrenzung
  • Kurzarbeitergeld: Sicherung der Liquidität bei vorübergehendem Auftragsrückgang
  • Abwicklungsverkauf: geordneter Verkauf von Warenbeständen zur Liquiditätsgewinnung
  • Gläubigerverhandlungen: Stundung, Ratenzahlung oder teilweiser Forderungsverzicht
  • Sicherung des Anlagevermögens: Schutz werthaltiger Vermögensgegenstände vor Pfändung

Scheitert die außergerichtliche Sanierung, steht die übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren als nächster Schritt bereit. Der Übergang sollte frühzeitig vorbereitet werden, damit keine wertvolle Zeit verloren geht und die Insolvenzantragspflicht nicht versäumt wird.

Steuerliche Vorteile der übertragenden Sanierung

Die übertragende Sanierung bietet gegenüber einer regulären Firmenübernahme erhebliche steuerliche Vorteile. Zwei Regelungen sind dabei von besonderer Bedeutung:

§ 75 Abs. 2 AO — Keine Haftung für Steuerschulden: Wird ein Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworben, haftet der Erwerber nicht für rückständige Steuern des Vorgängers. Diese Regelung gilt ausschließlich bei einem Erwerb aus der Insolvenz. Bei einem Kauf außerhalb des Insolvenzverfahrens greift sie nicht.

§ 25 HGB — Keine Haftung bei Firmenfortführung: Normalerweise haftet ein Erwerber, der ein Handelsgeschäft unter dem bisherigen Namen fortführt, für die bestehenden Geschäftsverbindlichkeiten. Bei einem Erwerb aus der Insolvenz greift diese Haftung nicht. Der Erwerber kann den Firmennamen weiterführen, ohne für die Altschulden einzustehen.

Gut zu wissen: Diese steuerlichen und haftungsrechtlichen Vorteile machen die übertragende Sanierung für Erwerber besonders attraktiv. Wer eine insolvente Firma übernehmen möchte, erwirbt im Idealfall einen laufenden Geschäftsbetrieb, und zwar frei von Altlasten, mit bestehendem Kundenstamm und ohne die Haftungsrisiken einer regulären Übernahme.

 

GmbH-Sanierung: Der richtige Weg für Ihr Unternehmen

Die Sanierung einer GmbH erfordert ein individuelles Konzept, das auf die konkrete Situation des Unternehmens zugeschnitten ist. Pauschallösungen gibt es nicht. Entscheidend sind die wirtschaftliche Substanz des Betriebs, die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten und die Kooperationsbereitschaft der Gläubiger.

CONCEPTA analysiert Ihre Situation und entwickelt ein Gesamtkonzept, das alle Optionen berücksichtigt. In vielen Fällen kombinieren wir verschiedene Instrumente: eine Krisenberatung zur Stabilisierung, die Prüfung außergerichtlicher Möglichkeiten und, falls notwendig, die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung im Insolvenzverfahren. Unser Ziel ist es immer, den bestmöglichen Ausgang für Gesellschafter, Geschäftsführer und den Fortbestand des Unternehmens zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Sanierung Ihrer GmbH.

Häufige Fragen zur übertragenden Sanierung

Was ist der Unterschied zwischen übertragender Sanierung und Insolvenzplan?

Bei der übertragenden Sanierung wird der Geschäftsbetrieb auf einen neuen Rechtsträger übertragen, während die alte GmbH abgewickelt wird. Beim Insolvenzplan bleibt die GmbH als juristische Person erhalten und die Gläubiger stimmen einem Schuldenbereinigungsplan zu. Beide Verfahren können je nach Situation geeignet sein.

 

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Dirk Neubauer
Fachlich geprüft vonDirk NeubauerKrisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer · CONCEPTA Unternehmensberatung Köln · über 25 Jahre Erfahrung · Stand: Juni 2026
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