Was kann man machen?

Wir stellen Ihnen hier kurz einige Lösungen vor, die eventuell für Ihr Unternehmen in Frage kommen. Natürlich ist das nur eine Basis-Info. Wenn Sie umfassende Informationen schätzen, rufen Sie uns einfach an.

Krisenmanagement

Lösungen: Krisenmanagement für Geschäftsführer und Gesellschafter

Die Beseitigung der Insolvenzantragspflicht und der Antragsgründe steht in der Wunschliste der GmbH-Geschäftsführer, aber auch Gesellschafter weit oben. Der Grund dürfte hierbei in den erheblichen Gefahren bzgl. strafrechtlicher Risiken und der Aufhebung der Haftungsbeschränkung liegen, welche wiederum die Einzelvollstreckung in das Vermögen des Gesellschafters und Geschäftsführers ermöglicht.

Beseitigung der Insolvenzantragspflicht

Die Insolvenzantragspflicht erstreckt sich auf den Schuldner, im Falle der GmbH - Schuldnerin. Pflichtinhaber ist in der Regel der Geschäftsführer. Nach der GmbH-Reform unter bestimmten Voraussetzungen auch der Gesellschafter.

Zum Insolvenzantrag verpflichteter Personenkreis:

  • Vertretungsberechtigte der GmbH - Geschäftsführer
  • Gesellschafter - wen deren Mehrheitsbeteiligung (ab 51%) eine faktische Geschäftsführung plausibel macht
  • der Geschäftsführer der Gesellschafter-GmbH
  • der Gesellschafter, wenn die Gesellschaft Merkmale der Führungslosigkeit aufweist
  • bei der GmbH & Co. KG der Geschäftsführer der Komplementär GmbH
  • u.U. Bevollmächtigte, wenn deren Auftreten und Handlungen einen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen
  • der faktische Geschäftsführer
  • u. U. Sanierungbeteiligte

Lösungsansätze - Überleitung & Beseitigung der Insolvenzantragspflicht:

  • Wechsel in der Geschäftsführung
  • treuhänderische stille Übernahme der Geschäftsanteile
  • fremdgeführte Insolvenz in Kombination mit übertragender Sanierung
  • freie Sanierung
  • Verkauf der Geschäftsanteile
  • Stundung von Verbindlichkeiten durch effektive Gläubigerverhandlungen
  • Liquidation der GmbH nach Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel
  • Kapitalschnitt
  • Liquiditätszufuhr
  • Umwandlung Verbindlichkeiten in Eigenkapital

Wir beraten Sie gern - diskret und vertraulich!

Verkauf einer GmbH

Im Zuge der Haftungsfreistellung unserer Kunden übernehmen wir - auch treuhänderisch - innerhalb kürzester Zeit den kompletten Rechtsträger und besetzen die Position des Geschäftsführer mit hauseigenem Personal neu.

Nach Fertigung der gesellschaftsrechtlichen Verträge und Beglaubigung beim Notar, aber bereits vor Vollzug im Registergericht, besprechen wir dann die weiteren Schritte und die beabsichtigte Vorgehensweise.

In der Regel bieten sich dem Alt-Eigentümer mehrere Optionen: Für den Rechtsträger erstellen wir generell einen Abwicklungsplan. Dieser beinhaltet den weiteren Fortgang der Körperschaft (GmbH, GmbH & Co. KG usw.) Ist das Unternehmen im Grunde lukrativ, werden wir alle gesellschafts-, handels- und zivilrechtlichen Möglichkeiten ausloten. Die verbliebende Masse wird dann nach Absprache mit unserem Kunden liquidiert.

Ziel einer Übernahme ist unter anderem auch die Freimachung von stillen Reserven. Nicht selten ist das Vermögen in Forderungen, langwierigen Rechtsstreiten oder Wertanlagen verhaftet. Diese Maßnahmen sind jedoch im Einzelfall mit Ihnen abzustimmen.

Liquidation

Beim Abwicklungsverkauf wird die Gesellschaft zum Zwecke der Liquidation an eine Liquidationsgesellschaft veräussert. Das Liquidationsverfahren selbst führen wir als Liquidator durch. Ob das Liquidationsverfahren für die GmbH zur Anwendung kommen kann, werden wir nach einer gründlichen Analyse beurteilen können.

Je nach Struktur der Gläubiger und Verbindlichkeiten ist dies häufig möglich. Die Liquidation empfiehlt sich auch für Gesellschaften, welche unter Massearmut leiden, aber hohe Rückstellungen gebildet haben oder liquide Mittel anderweitig verhaftet sind (stille Reserven, Bürgschaften, Pensionsansprüche).

Die Gesellschaft kann in ein anderes Bundesland sitzverlegt werden, um zum Beispiel regionale Befindlichkeiten, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger usw.) zu umgehen.

Die Sitzverlegung muss jedoch plausibel und in einem rechtlich sicheren Rahmen erfolgen. Eine Firmenabwicklung sollte geplant und koordiniert vollzogen werden, um eventuelle Verstimmungen seitens der Gläubiger zu vermeiden.

Die Liquidation wird am Ende des Verfahrens die Löschung im Handelsregister beinhalten. Das Verfahren ist etabliert und wird bevorzugt von Unternehmen angewendet, wo Anteilseigner das Land oder der Bund ist.

Auffanggesellschaft

Der Verkauf der GmbH in der Krise an eine Auffanggesellschaft.

Die Frage, ob ein Unternehmen in der Krise oder mit bereits gefühlter Insolvenz verkauft werden kann, ist schnell beantwortet: Ja, natürlich.

Geschäftsanteile können selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren veräussert oder Unternehmen - und Unternehmensteile aus einer Insolvenz herausgekauft werden.

Der Alt-Geschäftsführer wird Zeuge
Es ist eine bekannte Problematik, dass ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Vorstand einer AG nicht als Zeuge für Geschäfte ihrer Firmen auftreten können, weil sie deren gesetzliche Vertreter sind. Durch den Wechsel in der Geschäftsführung entstehen hinsichtlich laufender Klage- oder Beweissicherungsverfahren immense Vorteile!

Ziel ist, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bestehen bleibt.
Dies gelingt durch den Einsatz des Instrumentes Auffanggesellschaft. Im Rahmen dieser Neuaufstellung kann auch die Abspaltung von rentablen Betriebsteilen erfolgen, welche ausgegründet einer späteren Geschäftstätigkeit zur Verfügung stehen. Bekannter ist dieses Verfahren an den Aktienmärkten; Unternehmensanteile werden in Form von Aktien gehandelt. Es kommt zu freundlichen und feindlichen Übernahmen, letztere werden gern als Heuschrecke verteufelt.

Insolvenzgefährdete Unternehmen werden von anderen Konzernen aufgekauft und saniert, aber auch zerschlagen und liquidiert. Bei der klassischen GmbH geschieht dies nicht selten durch das Insolvenzplanverfahren.

Übertragende Sanierung

Relativ unbekannt ist, ist die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren das Unternehmen zu verkaufen. Hierbei wird der Rechtsträger, also die GmbH oder AG, vom eigentlichen Unternehmen, also der Geschäftstätigkeit getrennt.

Der Fachbegriff für dieses Verfahren lautet: übertragende Sanierung.

Interessenten für die Fortführung des Geschäftszweckes kommen meisst aus dem Kreis der Gesellschafter oder von Mitbewerbern. Um Verstimmungen der Gläubiger zu vermeiden, sind hier auch teilweise Interimslösungen mittels Treuhändereinsatz klar angezeigt.

Auch muss hier die Kaufpreisfindung mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt werden. Kann der Kaufpreis nicht der sofortigen Masseverwertung zugeführt werden, sind wir uns sicher, eine für alle einträgliche und zufriedenstellende Lösung zu finden.

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