Privatvermögen in der GmbH-Krise: geschützt nach §13 GmbHG, haftet bei Pflichtverstößen wie §15a InsO, §69 AO, §266a StGB

GmbH-Insolvenz und Privatvermögen: Haften Sie privat – und wie schützen Sie sich?

Privatvermögen schützen – das Wichtigste in Kürze Die GmbH trennt Ihr Privatvermögen grundsätzlich vom Firmenvermögen (§ 13 GmbHG) – als Geschäftsführer haften Sie normalerweise nicht privat. Gefährlich wird es erst bei Pflichtverstößen: verschleppter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, persönliche …

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Insolvenzverschleppung GmbH: Antragsfristen nach §15a InsO – 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen bei Überschuldung

Insolvenzverschleppung GmbH – Fristen, Strafe und Haftung

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