Wie ein Turnaround abläuft – und welche Wege offenstehen
Ein Turnaround ist die nachhaltige Umkehr eines Unternehmens aus der Krise zurück zu Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit. Entscheidend ist fast immer der Zeitpunkt: Je früher gegengesteuert wird, desto mehr Wege stehen offen – und desto geringer ist das Haftungsrisiko für Geschäftsführer.
Die vier Phasen eines Turnarounds
- Schonungslose Krisenanalyse – Ursachen und Liquiditätslage ehrlich erfassen.
- Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung – das Unternehmen kurzfristig stabilisieren.
- Operative Restrukturierung – Kosten, Prozesse und Strukturen nachhaltig ordnen.
- Strategische Neuausrichtung – Geschäftsmodell und Zukunftsfähigkeit sichern.
Die rechtlichen Sanierungswege – je nach Krisenstadium
Der Gesetzgeber stellt heute mehrere strukturierte Wege bereit, um ein Unternehmen zu sanieren, statt es aufzugeben:
- Außergerichtliche Sanierung: Solange genug Spielraum besteht, der direkteste Weg – ohne Gericht, in Eigenregie.
- StaRUG (präventiver Restrukturierungsrahmen): Seit 2021 verfügbar bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – ein vorinsolvenzliches, gerichtsarmes Instrument mit Restrukturierungsplan.
- Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren (§ 270, § 270d InsO): Sanierung in Eigenregie unter gerichtlichem Schutz – bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Der entscheidende Punkt: Sobald Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) eintritt und nicht außerinsolvenzlich behoben werden kann, greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO, drei bzw. sechs Wochen). Dann ist der freie Turnaround meist vorbei – und es droht persönliche Haftung.
»Die meisten Mandanten rechnen gar nicht damit, dass der Gesetzgeber so gute Sanierungswege vorgibt – eine Krise muss nicht das Ende sein. Wer früh handelt, hat fast immer mehr Möglichkeiten, als er glaubt. Den größten Teil unserer Mandanten bringen wir am Ende erfolgreich durch den Turnaround.«
— Dirk Neubauer, Krisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer
Häufige Fragen zum Turnaround
Was ist ein Turnaround?
Die nachhaltige Umkehr eines Unternehmens aus der Krise zurück zu Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit – durch operative und finanzielle Restrukturierung.
Wann ist ein Turnaround noch möglich?
Solange das Unternehmen nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist beziehungsweise dies außerinsolvenzlich behebbar bleibt. Je früher gehandelt wird, desto mehr Wege stehen offen.
Welche rechtlichen Sanierungswege gibt es?
Die außergerichtliche Sanierung, der präventive Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG sowie Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren (§ 270, § 270d InsO) – welcher passt, hängt vom Krisenstadium ab.
Was passiert, wenn man zu lange wartet?
Tritt Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) ein, greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Ein freier Turnaround ist dann meist nicht mehr möglich, und es droht persönliche Haftung.
