TurnAround bei GmbH Problemen

Unsere anspruchsvollste Aufgabe - die Umkehr aus der Unternehmenskrise

Ein erreichter Turnaround ist, neben der Befreiung von Haftungen, eine der anspruchsvollsten Aufgabe, die wir an uns selbst stellen. Die Verwendung des Begriffes Turnaround ist mittlerweile recht inflationär und in der Verwendung recht abgenutzt. Überspitzt dargestellt wird mittlerweile der Wechsel des Speiseplanes in der Kantine als Turnaround gefeiert.

TurnAround handfest umgesetzt

Für uns ist das Erreichen des Turnaround erst gelungen, wenn das gesamte Unternehmen wieder auf Kurs gebracht wurde, und auch langfristig, durch die von uns angewandten Massnahmen relativ krisenresistent ist.

Auch hier sehen wir als Beratungs- und Leistungsschwerpunkt die absolute Minimierung von Haftungen für Geschäftsführer und Gesellschafter. Ist diese Leistung vollbracht, wenden wir uns den ordinären Aufgaben zu. Da unsere Berater nicht allen Bereiche ausgebildete Fachkräfte sind, kaufen wir diese Kompetenz extern hinzu. Als erfahrene Krisenmanager können wir aber gut zwischen "Fachsimpelei" und echter Leistung unterscheiden - denn das Wirtschaftsleben funktioniert nach gleichen Prinzipien.

Zu oft wird in Beratungsleistungen lediglich ein Produkt verkauft, was immense Kosteneinsparungen bringt - theoretisch zumindest - und nach jahrelanger Übergangs- und Investionsphase.

Ein erfahrener Krisenmanager versteht es - komplexe Sachverhalte objektiv zu bewerten und rasche Entscheidungen zu treffen

Setzen wir einen unserer Fachleute ein, können Sie sicher sein, dass dieser alles daran setzen wird, sein Ziel zu erreichen. Tut er es nicht, würde womöglich sogar die Grundsatzfrage bezüglich seines Berufsbildes stellen. Natürlich gibt es auch Situationen, wo ein Turnaround nicht mehr möglich ist.

In diesem Falle wird er sich nicht scheuen, Ihnen das mitzuteilen, allerdings wird er Ihnen gleich Lösungsvorschläge zur maximalen Krisenabwehr präsentieren.

Allerdings wird er auch Wahrheiten offen ansprechen - getreu dem Motto - Schöne Worte sind nicht wahr, Wahre Worte sind nicht schön!

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Wie ein Turnaround abläuft – und welche Wege offenstehen

Ein Turnaround ist die nachhaltige Umkehr eines Unternehmens aus der Krise zurück zu Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit. Entscheidend ist fast immer der Zeitpunkt: Je früher gegengesteuert wird, desto mehr Wege stehen offen – und desto geringer ist das Haftungsrisiko für Geschäftsführer.

Die vier Phasen eines Turnarounds

  1. Schonungslose Krisenanalyse – Ursachen und Liquiditätslage ehrlich erfassen.
  2. Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung – das Unternehmen kurzfristig stabilisieren.
  3. Operative Restrukturierung – Kosten, Prozesse und Strukturen nachhaltig ordnen.
  4. Strategische Neuausrichtung – Geschäftsmodell und Zukunftsfähigkeit sichern.

Die rechtlichen Sanierungswege – je nach Krisenstadium

Der Gesetzgeber stellt heute mehrere strukturierte Wege bereit, um ein Unternehmen zu sanieren, statt es aufzugeben:

  • Außergerichtliche Sanierung: Solange genug Spielraum besteht, der direkteste Weg – ohne Gericht, in Eigenregie.
  • StaRUG (präventiver Restrukturierungsrahmen): Seit 2021 verfügbar bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – ein vorinsolvenzliches, gerichtsarmes Instrument mit Restrukturierungsplan.
  • Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren (§ 270, § 270d InsO): Sanierung in Eigenregie unter gerichtlichem Schutz – bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Der entscheidende Punkt: Sobald Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) eintritt und nicht außerinsolvenzlich behoben werden kann, greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO, drei bzw. sechs Wochen). Dann ist der freie Turnaround meist vorbei – und es droht persönliche Haftung.

»Die meisten Mandanten rechnen gar nicht damit, dass der Gesetzgeber so gute Sanierungswege vorgibt – eine Krise muss nicht das Ende sein. Wer früh handelt, hat fast immer mehr Möglichkeiten, als er glaubt. Den größten Teil unserer Mandanten bringen wir am Ende erfolgreich durch den Turnaround.«

— Dirk Neubauer, Krisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer

Häufige Fragen zum Turnaround

Was ist ein Turnaround?
Die nachhaltige Umkehr eines Unternehmens aus der Krise zurück zu Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit – durch operative und finanzielle Restrukturierung.

Wann ist ein Turnaround noch möglich?
Solange das Unternehmen nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist beziehungsweise dies außerinsolvenzlich behebbar bleibt. Je früher gehandelt wird, desto mehr Wege stehen offen.

Welche rechtlichen Sanierungswege gibt es?
Die außergerichtliche Sanierung, der präventive Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG sowie Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren (§ 270, § 270d InsO) – welcher passt, hängt vom Krisenstadium ab.

Was passiert, wenn man zu lange wartet?
Tritt Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) ein, greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Ein freier Turnaround ist dann meist nicht mehr möglich, und es droht persönliche Haftung.

Dirk Neubauer, Krisenmanager und Sanierungsgeschäftsführer bei CONCEPTA
Fachlich geprüft vonDirk NeubauerKrisenmanager & Sanierungsgeschäftsführer · CONCEPTA Unternehmensberatung Köln · über 25 Jahre Erfahrung · Stand: Juni 2026
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