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CONCEPTA - erfolgreiches Krisenmanagement
Insolvente Firma verkaufen
Insolvente Firma verkaufen - ist das möglich? Sie stehen kurz vor einer Insolvenz und fragen sich, wie es weitergehen soll? Dann scheuen Sie sich nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten und begleiten Sie gerne!.
Insolvente Firma verkaufen: Alles zum Verkauf einer Firma mit Schulden
Im Grunde kann jedes Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt in eine Krise geraten. Daher ist es für Geschäftsführer wichtig, wirtschaftliche Probleme rechtzeitig zu erkennen.
Unternehmen in der Krise
Einen erforderlichen Sachverstand bei drohender Firmeninsolvenz gilt es frühzeitig aufzubauen und ständig zu erweitern. Gründe für eine Unternehmenskrise können vielfältig sein. Es gibt externe und interne Auslöser für die Unternehmenskrise, wobei Letztere häufig überwiegen.
Zu den externen Faktoren zählen unter anderem:
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Interne Gründe sind beispielsweise:
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Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: Es kommt zu einer "unerwarteten" Unternehmenskrise, auf die kaum mehr adäquat reagiert werden kann. Das passiert zum Beispiel, wenn GmbH-Geschäftsführer die Situation nicht rechtzeitig erkennen und wichtige Entscheidungen verspätet erfolgen.
Infolgedessen kommt es zu finanziellen Engpässen und drohender Zahlungsunfähigkeit. Der Antrag für eine Insolvenz scheint dann häufig unausweichbar.
Lassen Sie es nicht so weit kommen und nehmen Sie rechtzeitig professionelle Hilfe durch einen Unternehmensberater in Anspruch. Unsere kostenlose Erstberatung stellt eine perfekte Möglichkeit dar, die Unternehmenskrise zu vermeiden und beizeiten die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Zudem begleiten wir Sie gerne im folgenden Verkaufsprozess mit einem weiten Netzwerk von Experten, zusammengesetzt aus Rechtsanwälten und Steuerberater.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Kann man eine insolvente Firma verkaufen?
Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, eine insolvente Firma zu verkaufen. So umgehen Sie die Auflösung der Firma, langwierige Sanierungsverfahren, Haftungsrisiko sowie der einjährigen Sperrfrist und haben Ihre GmbH Probleme nach Ablauf weniger Wochen gelöst. Um Fehler beim Unternehmensverkauf zu vermeiden, nutzen Sie die Unterstützung erfahrener Insolvenz Experten, die Sie sicher durch Ihre Unternehmenskrise begleiten.
Vorrangiges Ziel beim Verkauf einer insolventen Firma ist es, die Insolvenz zu vermeiden und somit die Geschäftsführung vor den weitreichenden Folgen eines Insolvenzverfahrens und dem Risiko der stark unterschätzten Geschäftsführerhaftung zu schützen. Auch wenn in vielen Fällen die Insolvenz der Firma als einziger Ausweg erscheint, stellt sie im Grunde den schlechtesten Weg dar, um die Krise einer Firma zu beenden.
Der Verkauf einer insolventen Firma bzw. die GmbH Übernahme hingegen bringt nur Vorteile mit sich und bietet sich somit als rechtssicherer Weg geradezu an. Gerne zeigen wir Ihnen den Weg aus der Krise.
Vorteile der Übernahme einer insolventen Firma
Bei einer insolventen GmbH besteht für Geschäftsführer und Gesellschafter die Gefahr der persönlichen Haftung. Nicht selten kommt es zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung aufgrund verpasster Fristen.
Auch wenn Sie eigentlich 21 Tage Zeit haben, um nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (bei Überschuldung sind es 8 Wochen) einen Insolvenzantrag zu stellen, ist es nicht erlaubt, diese First in jedem Fall voll auszuschöpfen. Häufig verpassen die Verantwortlichen einer Firma den richtigen Zeitpunkt, was dafür sorgt, dass erhöhte Haftungsrisiken bestehen.
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Wenn Sie Ihre insolvente Firma verkaufen, entgehen Sie derartigen Schwierigkeiten. Die Vorteile der Übernahme einer insolventen Firma sind:
1. Schnelle Abwicklung
Mit einem entsprechenden Partner an Ihrer Seite gelingt es Ihnen, das Ruder noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens herum zu reißen. Wir garantieren Ihnen eine schnelle, direkte und rechtssichere Abwicklung Ihres Unternehmens.
2. Befreiung von allen Rechten und Pflichten
Mit der Übernahme der Firma durch eine Auffanggesellschaft oder andere Käufer sind die Geschäftsführer aus der Haftung entlassen. Sie müssen keine eidesstattliche Versicherung abgeben und riskieren keinen Schufa Eintrag.
3. Finanzielle Freiheit
Sämtliche finanzielle Belastungen werden vom Verkäufer beim Verkauf des Unternehmens auf den Käufer übertragen. Dazu gehören auch alle Verbindlichkeiten. Die Gläubiger müssen jetzt mit dem neuen Eigentümer der Firma verhandeln.
4. Bonität und Image bleiben unberührt
Die Übertragung der insolventen Firma sorgt dafür, dass Ihr öffentliches Image, Ihre Reputation und Bonität erhalten bleiben und Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen für etwaige Versäumnisse haften.
Was ist zu beachten beim Firmenverkauf aus der Insolvenz?
Um ein insolventes Unternehmen abzuwickeln, ist der Verkauf eine beliebte Methode. Insbesondere für die Geschäftsführer bietet es eine einfache Möglichkeit, die drohenden Haftungsrisiken wegen Insolvenzverschleppung zu entgehen. Vermuten Sie, dass Ihre Firma kurz vor der Insolvenz steht, ist es mehr als sinnvoll, schnellstmöglich einen erfahrenen Berater zu konsultieren.
Ansonsten sind folgende Voraussetzung Bedingung, um eine insolvente Firma zu verkaufen:
1. Die Insolvenzanmeldung hat noch nicht stattgefunden.
2. Es bestehen keine Rückstände bei den Sozialversicherungsträgern.
Der erste Schritt beim Verkauf der insolventen Firma ist das Bewerten des Unternehmens durch eine Due Diligence - einer genauen Prüfung der GmbH vor dem Verkauf durch den Käufer. Im Anschluss erfolgt:
- Verkauf bzw. die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile an den Käufer (Share Deal)
- Verkauf von einzelnen Unternehmensbereichen und Vermögensgegenstände (Asset Deal) und die Liquidation der restlichen Firmenstruktur
Auch der Firmenverkauf aus einer bereits bestehenden Insolvenz heraus ist möglich. Diese Methode weist allerdings weitere Besonderheiten auf.
1. Seitens des Insolvenzverwalters gibt es in der Regel vielfältige Haftungs- und Garantieausschlüsse.
2. Die Gläubigerversammlung hat nach § 160 Absatz 2 Nr. 1 InsO einen Zustimmungsvorbehalt bei einem möglichen Unternehmensverkauf.
3. Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 166 InsO Gegenstände mit damit verbundenen Absonderungsrechten verwerten.
4. Beim Firmenverkauf aus der Insolvenz sind vertragliche Verpflichtungen - mit Ausnahme von Arbeitsverträgen - nicht auf den Käufer übertragbar.
Soll ein Unternehmen veräußert werden, ist der Gang zum Notar in Deutschland Pflicht. Im Zuge dessen muss auch eine Änderung der Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden. Mit dem Erwerb der GmbH kommt es zur Übertragung aller Rechte und Pflichten auf den Käufer, wobei sämtliche Verbindlichkeiten in der Gesellschaft verbleiben und nicht auf die Privatperson des Käufers übertragen werden.
Bei dieser Verkaufsform - Share Deal genannt - müssen auf jeden Fall die geschlossenen Gesellschaftervereinbarungen und die GmbH-Satzung berücksichtigt werden. Der Käufer übernimmt mit Unterzeichnung des Vertrags und Abschluss des GmbH-Verkaufs die gesamten Aktiva (Summer aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens), wozu zum Beispiel neben dem Anlagevermögen auch Lager und Werkstätten gehören und natürlich verbleiben sämtliche Verbindlichkeiten bei der GmbH.
Gut zu wissen:
Der Gesetzgeber hat die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis zu 31.12.2023 von vormals 6 Wochen auf 8 Wochen (bei Überschuldung) verlängert - wobei weiterhin das "schuldhafte Zögern" zu vermeiden ist. Bei Zahlungsunfähigkeit bleibt es hingegen bei der Höchstfrist von 21 Tagen.
Was kostet eine insolvente Firma?
Der meist günstige Kaufpreis für eine insolvente Firma stellt für Investoren eine Gelegenheit dar, ein bereits existierendes Unternehmen preiswert zu erwerben. Für den Verkäufer ergibt sich die Möglichkeit, sich ohne Insolvenzverfahren, Liquidation, Sanierung oder Zerschlagung der Firma von dem Betrieb zu trennen.
Dafür findet eine Unternehmensbewertung anhand der Insolvenzmasse statt, die zwar keinen genauen Wert ermittelt, aber durchaus eine gute Orientierungshilfe liefern kann. Wichtig ist, dass Ihr Betrieb vor der Bewertung einen guten Ruf genießt und die Prüfung durch eine erfahrene Unternehmensberatung durchgeführt wird.
Folgen eines Insolvenzverfahrens vor Unternehmenskauf
Nicht selten werden die Auswirkungen einer Insolvenz unterschätzt. Dabei sind die Folgen eines solchen Verfahrens weitreichend und können im schlimmsten Fall auch Ihr Privatvermögen betreffen. Zum einen haben Unternehmer - sobald das Insolvenzgericht das Verfahren durch Beschluss eröffnet hat - durch den Insolvenzbeschlag keinen Zugriff mehr auf das Vermögen der Firma. Der Insolvenzverwalter übernimmt stattdessen sämtliche Rechte und Pflichten.
Zeitliche Verfehlungen der Geschäftsführung werden geprüft. Stellt sich heraus, dass Fristen für den Insolvenzantrag versäumt wurden, kommt es häufig zur strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung.
Zudem erhalten Geschäftsführer ab Beginn des Verfahrens ein auf Hartz-IV-Niveau gekürztes Gehalt, während der Insolvenzverwalter neben der Vermögensverwaltung auch die Vertragsabschlüsse und Personalentscheidungen übernimmt und die Geschäftsführung auf Verfehlungen überprüft:
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Sie können als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Sie werden also umfassend geprüft und zu guter Letzt müssen Sie im Zuge des Verfahrens eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Diese wird ins Schuldnerregister eingetragen, was Ihre insolvente Situation für jedermann sichtbar macht. Während des gesamten Verfahrens sind Geschäftsführer somit stark eingeschränkt und gelten auch darüber hinaus für Geschäftspartner und Kreditgeber wenig seriös.
Kann man eine verschuldete GmbH verkaufen?
Die Frage lässt sich aus unserer Sicht eindeutig mit "Ja" beantworten. Der Verkauf einer verschuldeten GmbH hat Vorteile für Käufer und Verkäufer. Geschäftsführer können sich schnell von der Zahlung laufender Kosten wie Mieten, Gehälter und Kredit befreien und sich neuen Aufgaben zuwenden.
Käufer einer verschuldeten GmbH können Kundenbeziehungen und Vermögensgegenstände übernehmen und profitieren durch den Verlustvortrag auch steuerlich vom Kauf einer verschuldeten GmbH.
Steuerliche Vorteile für den Käufer
Schaffen Käufer nach Übernahme der verschuldeten GmbH einen wirtschaftlichen "Turnaround" und erwirtschaften mit dem Betrieb wieder Gewinne, lässt sich so deren Steuerlast verringern.
Wie finde ich einen Kaufinteressenten für meine insolvente Firma?
Um Interessenten für den Kauf einer insolventen Firma zu finden, ist es sinnvoll, mit einer erfahrenen Unternehmensberatung zusammenzuarbeiten. Das schützt Sie nicht nur vor den Fallstricken, die eine solcher Vorgang üblicherweise in sich birgt. Es bewahrt Sie auch vor groben Fehlern, die im weiteren Verlauf finanzielle und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.
Kann man eine insolvente Firma erwerben?
Es ist möglich, eine insolvente Firma zu kaufen. Auch bei bestehender Insolvenz gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun: Mit einem Insolvenzplan, im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder die Übernahme von Vermögenswerten.
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Als Grundlage für den Kauf einer insolventen Firma sollte immer eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden, um die finanzielle Situation, bestehende Schulden und andere rechtliche oder operative Aspekte des Unternehmens zu bewerten.
Hilfe? Jetzt anrufen +49 221 994 799 51
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Seit über 30 Jahren helfen wir Firmen in schwierigen Zeiten. Offen, diskret und immer loyal führen wir Sie auf den Weg. Ganz gleich was bisher war, wir finden eine gute Lösung. Lernen Sie uns kennen und gewinnen Sie Vertrauen.
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Wir beraten vornehmlich Unternehmer, kleiner und mittelständischer Herkunft. Insbesondere haben wir unser Hauptaugenmerk auf Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs
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Bewertungen unserer Kunden
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"Sehr hilfsbereit, gute Beratung, absolut empfehlenswert, kann ich nur Jedem ans Herz legen!"
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"Sehr zielorientiert. Er weiß, wovon er spricht und hält, was er verspricht. Jeder Cent hat sich gelohnt. Genau wie die Probleme selber. Er sagt aber auch, was nicht funktioniert und rät von riskanten Konstruktionen ab. Ich hoffe zwar nicht, die Dienste nochmals zu brauchen, wenn ja, dann wieder gerne."
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"Ein überaus freundlicher und sehr kompetenter Ratgeber, den ich uneingeschränkt jedem empfehle, der auch schwierige Fragen im Gesellschaftsrecht zu lösen hat. Vielen Dank!"
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"Hallo. Endlich jemand der sein Handwerk versteht. Zuverlässichkeit, Kompetenz und Geradlinigkeit sind keine Fremdwörter. Nur zu empfehlen"
Alexander H.
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"...scheint für die Probleme seiner Mandanten noch "ein offenes Ohr" zu haben - was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist. Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit."
Michael Z.