GmbH Verkauf und Abwicklung: Liquidation oder Insolvenz?

 

Der Abwicklungs- oder Liquidationsverkauf einer Kapitalgesellschaft (GmbH, GmbH & Co KG, AG)

 

Beim Abwicklungsverkauf wird die Gesellschaft zum Zwecke der Liquidation an eine Liquidationsgesellschaft veräußert. Das Liquidationsverfahren selbst führen wir als Liquidator durch. Ob das Liquidationsverfahren für die GmbH zur Anwendung kommen kann, werden wir nach einer gründlichen Analyse beurteilen können.

Je nach Struktur der Gläubiger und Verbindlichkeiten ist dies häufig möglich. Die Liquidation empfiehlt sich auch für Gesellschaften, welche unter Massearmut leiden, aber hohe Rückstellungen gebildet haben oder liquide Mittel anderweitig verhaftet sind (stille Reserven, Bürgschaften, Pensionsansprüche).

Die Gesellschaft kann in ein anderes Bundesland sitzverlegt werden, um zum Beispiel regionale Befindlichkeiten, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger usw.) zu umgehen.

Die Sitzverlegung muss jedoch plausibel und in einem rechtlich sicheren Rahmen erfolgen. Eine Firmenabwicklung sollte geplant und koordiniert vollzogen werden, um eventuelle Verstimmungen seitens der Gläubiger zu vermeiden.

Die Liquidation wird am Ende des Verfahrens die Löschung im Handelsregister beinhalten. Das Verfahren ist etabliert und wird bevorzugt von Unternehmen angewendet, wo Anteilseigner das Land oder der Bund ist.

Verkauf und Abwicklung: Das bekannteste Beispiel – die Treuhandanstalt

Der Bund selbst unterhält einige Gesellschaften, die im Geschäftszweck lediglich die Liquidation von Gesellschaften festgeschrieben haben.

Forderungsverzichte auf bis zu 90% der Altforderung können im Liquidationsverfahren erzielt werden.  Es ist durchaus möglich, aber nicht zwingend, dass die Liquidation der Gesellschaft über das Insolvenzverfahren erfolgt. Sind die Erlöse, die bei der Liquidation der GmbH oder AG erzielt werden, zur Deckung aller Verbindlichkeiten (Vergleichs- und Gläubigerverhandlungen inkludiert) ausreichend, ist ein Insolvenzverfahren natürlich nicht erforderlich.

Die Insolvenzantragspflicht besteht für Gesellschaften in Liquidation ( XYZ GmbH i.L.) weiterhin. Bei der Firmenabwicklung wird in der Regel eine Liquidationsgesellschaft das Amt des Liquidators übernehmen.

Der wesentliche Unterschied zum Insolvenzverfahren besteht darin, dass die Vertretungsbefugnis und der Vermögenszugriff durch den von der Gesellschafterversammlung bestellten Liquidators erhalten bleibt.

 

Vorteile der Liquidation

  • Ausscheiden des Geschäftsführers
  • Durchführung des Verfahrens in einem anderen Bundesland möglich
  • Bonitätserhalt des Alt-Geschäftsführers
  • Neue Zeit- und Handlungsoptionen
  • Forderungsminimierung durch Gläubigervergleiche
  • Vermeidung der Risiken des Insolvenzverfahrens
  • Gesetzeskonforme Variante für die Liquidierung der Gesellschaft

Sollte der erfolgreiche Abschluss des Liquidationsverfahrens nicht möglich werden, führen wir die Unternehmensliquidation im fremdgeführten Insolvenzverfahren fort. In jedem Falle sind Sie als Geschäftsführer längst ausgeschieden, so dass die mit dem Insolvenzverfahren einhergehende Ansehens- und Bonitätsbeeinträchtigung vermieden wird.

Die Bedingungen und Voraussetzungen für das Liquidationsverfahren sind vom Gesetzgeber im GmbHG geregelt.

Die Art und Weise, wie wir unser Liquidationsverfahren durchführen, wird die Vergleichbereitschaft der Gläubiger beschleunigen, da auch wir ein Interesse am schnellen Abschluss des Verfahrens haben.

Die Beauftragung einer professionellen Liquidationsgesellschaft wird zusehends beliebter, steht sie denn auch in Konkurrenz zum gerichtlichen Insolvenzverfahren, welches durchaus auch für eine schnelle Liquidation geeignet ist. Zu beachten bleiben jedoch im Insolvenzverfahren die massiven Gefahren durch die Insolvenzanfechtung.

Allerdings stehen Insolvenzverwalter diesem Aspekt kritisch gegenüber, die Gebührenordnung dürfte hier der grösste Bedenkenträger sein.

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