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CONCEPTA - erfolgreiches Krisenmanagement
Insolvenz Risiken
Sobald 50 % des gezeichneten Stammkapitals aufgezehrt ist, ist dem Geschäftsführer einer GmbH nach § 49 Abs. 3 GmbHG zwingend vorgeschrieben, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.
Die Risiken der Insolvenz: Unternehmenskrise, Insolvenzantragsgründe, Haftungsrisiken für den GmbH-Geschäftsführer
Kurzübersicht
Dem Geschäftsführer obliegt die Leitung der Gesellschaft. Dazu hat er treuhänderisch fremde Vermögensinteressen und die Sorge für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf wahrzunehmen. Dabei unterliegt der Geschäftsführer verschiedenen Haftungsrisiken.
Wir haben für Sie in dieser Kategorie alle zunächst naheliegenden Risiken aufgeführt, welche für den Geschäftsführer im Falle einer Unternehmensinsolvenz, zur realen Gefahr werden.
Haftung in der Insolvenz | |
Im Falle einer drohenden Insolvenz - also bei Uberschuldung oder Zahlungsunfähigkeitder Gesellschaft - ist der Geschäftsführer verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Unterlässt er dies rechtzeitig, drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 84 1 Nr. 2 GmbHG. Tätigt der Geschäftsführer nach Insolvenzreife des Unternehmens weiterhin Zahlungen, so haftet er der Gesellschaft für diese Zahlungen persönlich.
Darüber hinaus ist ein Verstoß gegen die Betrugs- und Insolvenzstraftatbestände möglich. Neu: vorverlagerte Haftung Die Haftung des Geschäftsführers wird nun vorverlagert bei Zahlungen an die Gesellschafter, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten, es sei denn, dies war aus der Sicht eines sorgfältigen Geschäftsführers nicht erkennbar. Dies bedeutet in der alltäglichen Praxis, dass die Rückführung von Gesellschafterdarlehen oder Bedienung von Forderungen an verbundenen Unternehmen gesetzlich fundierter sanktioniert sind. Insbesondere bei Familienunternehmen oder Gesellschaften mit Unternehmensnachfolge befindet sich der Geschäftsführer in stetigem Haftungsrisiko. |
Haftung Lohn & Gehalt | |
Aus der besonderen Vertrauensstellung des Geschäftsführers kann eine Haftung gegenüber der Gesellschaft entstehen, z.B. bei Spekulationsgeschäften.
Haftung im Bereich Steuern / Buchführung Stellt die GmbH Arbeitnehmer ein, übernimmt der Geschäftsführer die ordinären Aufgaben eines Arbeitgebers und muss monatlich Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, sowie die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abzuführen. Gleiches gilt ebenso für die Umsatzsteuer. Wird dem Geschäftsführer eine Pflichtverletzung in diesen Punkten nachgewiesen, droht dem Geschäftsführer sowohl die vermögensrechtliche Haftung nach §69 AO als auch die strafrechtlichen Konsequenzen nach §370 AO oder §378 AO. Haftung im Bereich des Sozialversicherungsrechts Der Geschäftsführer haftet persönlich für einbehaltene und nicht abgeführte Anteile der Sozialversicherungsbeiträge und macht sich zudem strafbar -> vgl. §266a StGB siehe auch - Haftungsrisiko Löhne & Gehälter |
Insolvenzstraftaten | |
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Neu! Gesellschafter sind zum Insolvenzantrag verpflichtet | |
Im viel zitierten MoMiG Gesetz sind nun auch Gesellschafter der Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, unterworfen.Insbesondere gilt dies, wenn die
Geschäftsführung für Gläubiger oder Gesellschafter nicht mehr erreichbar ist Auch eventuelle |
Weitere Informationen zum Thema Risiken der Insolvenz:
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"...scheint für die Probleme seiner Mandanten noch "ein offenes Ohr" zu haben - was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist. Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit."
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