Der Wechsel der Geschäftsführung bei drohender GmbH- Insolvenz
Der Bedarf eines Krisenmanagers in der Geschäftsleitung (als Interimsgeschäftsführer) kann aus verschiedenen Hintergründen entstehen:
- Krisengeschäftsführung -
- Interimsgeschäftsführung - bei Krankheit o.ä.
- Liquidationsgeschäftsführung - Liquidator
- Insolvenzgeschäftsführung
- Managementfehler
- Gesellschafterstreit
Krisengeschäftsführer bei drohender Insolvenz?
Jedes Unternehmen stellt spezifische Anforderungen an Fach- und Branchenkenntnis. Allerdings sind in Insolvenznähe der GmbH auch häufig Fehler bei Geschäftsführern zu beobachten, welche nicht gänzlich mit den Gefahren der Insolvenz vertraut sind. Ist unserem Interimsgeschäftsführer vielleicht nicht ihr Produkt zu 100% vertraut - so kann er umfangreiche Erfahrungen im Krisenmanagement und dem Umgang mit der Insolvenzreife aufweisen.
Professioneller Wechsel der Geschäftsführung
Der von uns eingesetzte Krisengeschäftsführte wird ständig die Distanz zum Unternehmen wahren und lediglich gesellschafts-, insolvenz-, und strafrechtliche Aspekte berücksichtigen und mit einem Team die GmbH aus der Krise führen.
Der Interimsgeschäftsführer einer GmbH trifft Entscheidungen neutral und frei von Befindlich- oder Verbindlichkeiten. Auch ist ihm die häufig auftauchende ewige Dankbarkeit fremd. Dies hat den Vorteil, dass er sich gegenüber Alt-Gesellschafter u.ä. , welche häufig überzogene Pensionsforderungen stellen, nicht verpflichtet fühlt.
Dazu wird er sich erfahrene Krisenberater, sie kommen aus unserem Hause, beiseite stellen. Diese nehmen die Situation vor Ort genauer unter die Lupe und erstatten dem Krisengeschäftsführer (Interimsgeschäftsführer) Bericht.
Für fachspezifische Fragen müssen Sie uns Antworten geben - Auch in der Krise bleibt es Ihr Geschäft - wir werden lediglich Sanierungsansätze aufzeigen - und wenn gewollt - mit nötiger Härte umsetzen.
Die Abwicklung wird meistens, wenn Wogen geglättet und notwendige Maßnahmen ergriffen sind und wirken, einem anderen Geschäftsführer oder Liquidator übertragen. Ein Krisengeschäftsführer (Interimsgeschäftsführer) stellt seine Kompetenz in der Zeit zur Verfügung, wenn Sie sprichwörtlich gesprochen "...kein Land mehr sehen....".
Interessant wird der Einsatz einer Interimslösung, wenn der (eigentliche) Geschäftsführer als Zeuge in Prozessen benötigt wird. Geschäftsführer können wegen ihrer Vertretungsvollmacht nicht als Zeuge für die Geschäfte der Gesellschaft befragt werden.
Nicht verwechselt werden darf die Krisen- und Interimsgeschäftsführung mit der vom Gericht angeordneten Notgeschäftsführung! Zwielichtige GmbH-Dienstleister werben mit dem Service der Notgeschäftsführung - ohne augenscheinlich die rechtlichen Hintergründe dieser Begrifflichkeit zu kennen.
Aufgaben |
Wir werden uns bei Übernahme der Geschäftsführung mit folgenden Punkten befassen:
Je nach Mandatsauftrag wird ein Interimsgeschäftsführer das Unternehmen:
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Weitere Informationen zum Thema Insolvenz:
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Wir beraten vornehmlich Unternehmer, kleiner und mittelständischer Herkunft. Insbesondere haben wir unser Hauptaugenmerk auf Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs
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Bewertungen unserer Kunden
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"Sehr hilfsbereit, gute Beratung, absolut empfehlenswert, kann ich nur Jedem ans Herz legen!"
Renate G.
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"Sehr zielorientiert. Er weiß, wovon er spricht und hält, was er verspricht. Jeder Cent hat sich gelohnt. Genau wie die Probleme selber. Er sagt aber auch, was nicht funktioniert und rät von riskanten Konstruktionen ab. Ich hoffe zwar nicht, die Dienste nochmals zu brauchen, wenn ja, dann wieder gerne."
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"Hallo. Endlich jemand der sein Handwerk versteht. Zuverlässichkeit, Kompetenz und Geradlinigkeit sind keine Fremdwörter. Nur zu empfehlen"
Alexander H.
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"...scheint für die Probleme seiner Mandanten noch "ein offenes Ohr" zu haben - was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist. Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit."
Michael Z.