Contra Insolvenzverwalter

Der Unternehmer contra Insolvenzverwalter

Sie kennen Ihr Unternehmen, Ihre Kunden, Ihre Bücher, einfach: Ihr Geschäft!

Der Insolvenzverwalter wiederum ist in seinem Fach ein Profi. Er führt eine Rechtsanwaltskanzlei oder ist Mitglied einer solchen.  Diese Kanzleien sind meistens ausschließlich auf die Durchführung von Insolvenzverfahren spezialisiert.

Dadurch kann der Insolvenzverwalter auf das nötige qualifizierte Personal zurückgreifen um das insolvente Unternehmen "angemessen" zu durchleuchten und zu beurteilen.

Bei Unklarheiten wird er sich an den Geschäftsführer wenden, der ihm vollumfänglich Rede und Antwort stehen muss. Sollte die Fortführungsprognose für das Unternehmen negativ sein, werden wir dafür Sorge tragen, dass das Verfahren zu einem baldigen Ende kommt, in dessen Ergebnis die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird.

Vor der Übernahme des Insolvenzverfahrens werden wir prüfen, ob durch andere Maßnahmen die Insolvenz abgewehrt werden kann.

Insolvenzplan und Insolvenzplanverfahren

  • Analyse - ob tatsächliche Insolvenzgründe vorliegen
  • Prognose - wann die tatsächliche Insolvenzreife eintritt (1 Jahr)
  • Haftungsüberleitung
  • Risikobewertung
  • Gläubigerversammlungen
  • Insolvenzanfechtungsabwehr
  • Erstellung Insolvenzplan und/oder Sanierungsplan bei eigendurchgeführter Insolvenz
  • ggf. Stellung des Insolvenzgeschäftsführers

Ist erst einmal Insolvenzverwalter bestellt worden, ist das der Auftakt eines mitunter langwierigen Verfahrens. Das dies eine reine Interessenskollision zwischen Ihnen und Insolvenzverwalter bedeutet, liegt auf der Hand. Jeder hat eigene Vorstellungen und Intentionen bezüglich des Insolvenzverfahrens.

Insolvenzverwalter versus Geschäftsführer

Der Insolvenzverwalter ist dem Unternehmer verfahrensrechtlich vermeintlich immer im Vorteil.

  • Logische Konsequenz: Die Herstellung der „Waffengleichheit“ und die
  • professionelle Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch den Spezialisten.

Sie sollten die Führung des Insolvenzverfahrens einem Fachmann überlassen. Selbst versierter Jurist, redet er von Anfang an mit dem Insolvenzverwalter auf gleicher Augenhöhe.

Der Insolvenzverwalter wird notfalls verfahrensrechtlich gezwungen werden, die gesetzlichen Möglichkeiten der Insolvenzordnung vollständig auszuschöpfen. Das bedeutet, wir werden einen

  • Insolvenzplan vorlegen oder ein
  • Sanierungsverkaufsangebot,
  • die Forderungseinziehung geeignet beschleunigen,
  • überprüfen, dass die Sachwerte zum höchstmöglichen Gebot veräußert werden.

Selbstredend werden wir dem Insolvenzverwalter immer auf die Finger schauen, dass dieser nicht nur etwas für sein Honorar, sondern auch für den zügigen Fortgang des Verfahren tut.

Die Filetierung des Unternehmens mit dem Ausverkauf zum Schnäppchen, wissen wir zu verhindern. Nicht selten kommen Investoren aus dem Dunstkreis des Verwalters.

Das Insolvenzverfahren wird verschleppt, Unternehmensteile verschoben, den Mitarbeitern und den Lieferanten werden Zugeständnisse abgerungen, und nach Jahren, wenn das Unternehmen in Insolvenz wieder die Gewinnzone erreicht hat, an einen Investor verkauft, dessen Investitionsleistung gleich Null

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