Firmenbestattung: Gibt es die legale Firmenbestattung?

Ist die Firmenbestattung bzw. Firmenbeerdigung eine geeignete legale Methode, um Ihre GmbH Probleme zu lösen? Wir glauben nicht und erklären auch gerne, warum.

Was ist eine Firmenbestattung?

Immer wieder liest und hört man von sogenannten legalen Firmenbestattungen als verlockendes Angebot für eine GmbH in der Krise. Doch dabei gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn häufig bewegt man sich im Bereich von Grauzonen, die nicht immer legal sind. Wollen Sie sich von Ihrem Unternehmen trennen und eine langwierige Auslaufphase vermeiden, wird Ihnen die vom Gesetzgeber angebotene Insolvenz der GmbH nicht gerade als beste Lösung erscheinen.

Hier kommen professionelle Firmenbestatter ins Spiel, die einfache Lösungen für die von der Insolvenz bedrohten GmbH anbieten. Leider bedienen sich diese häufig nicht immer ganz legalen Methoden, was am Ende auf Sie als GmbH Geschäftsführer zurückfallen kann.
Das Modell der Firmenbeerdigung ähnelt legalen Praktiken wie dem GmbH Verkauf - vollzieht sich aber extrem unübersichtlich, um es Geschäftsführern und Gesellschaftern unmöglich zu machen, den Prozess nachvollziehen und beurteilen zu können.

So kommt es bei einer Firmenbestattung zur Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile auf einen "Strohmann" (Auffanggesellschaft) unter dem fadenscheinigen Vorwand der Umwandlung der GmbH. Hierbei werden Geschäftsführung und Gesellschafter der GmbH mit umfangreichen Vertragsunterlagen und einer Verschwiegenheitsklausel zugeschüttet, wobei Nebenabreden gerne zwischen Tür und Angel beschlossen werden.
Alles in allem verlieren Geschäftsführer und Gesellschafter dadurch irgendwann den Überblick über alle gemachten Verabredungen und haben somit keine Kontrolle mehr über das eigentliche Vorgehen der Firmenbestatter.

Durch dubiose Verschleierungstaktiken ist die GmbH für Gläubiger am Ende nicht mehr ansprechbar, was eine Nachhaftung - beispielsweise definiert durch § 128 HGB - für die ehemalige Geschäftsführung der GmbH zur Folge haben kann.

 

Wie erkennt man einen Firmenbestatter?

Sogenannte Firmenbestatter sind Personen, die Unternehmen verschwinden lassen oder entsorgen. Insolvente GmbHs werden durch Sitzverlegung (Verlegung Firmensitz ins Ausland) verlagert, um Insolvenzverfahren zu vermeiden und Gläubiger daran hindern, an ihr Geld zu kommen.
Dabei sorgt der Firmenbestatter dafür, dass sich bei erfolgreicher Firmenbeerdigung letztendlich die Spur des Krisenunternehmens verliert. Häufig treten Firmenbestatter überheblich und übertrieben selbstbewusst auf.

Die Angebote eines Firmenbestatters sehen unter anderem so aus:

 

GmbH beerdigen
  • > Soforthilfe innerhalb von 24 Stunden
  • > legale und rechtssichere GmbH Übernahme
  • > Umfirmierung
  • > sofortige Entlastung GmbH Geschäftsführer
  • > Neugeschäftsführer wird bestellt
  • > Unterlagen werden vernichtet oder beiseite geschafft

 

In vielen Fällen der Firmenbestattungen kommt es typischerweise zum künstlichen Aufwerten noch vorhandener Vermögensgegenstände und zum Leerräumen von Konten. Insbesondere bedeutende Geschäftsunterlagen gehen auf seltsame Weise unauffindbar „verloren“. In letzter Zeit wird eine Änderung des Geschäftssitzes – die vor einiger Zeit noch zur gängigen Praxis gehörte - nicht mehr vollzogen, um den Verdacht auf eine Firmenbestattung zu vermeiden.

In jedem Fall handelt es sich hierbei um ein gefährliches Verfahren, an dessen Ende nicht selten die Strafbarkeit wegen “Bankrotts" aufgrund verschwundener Unterlagen oder andere Haftungsrisiken drohen.

 

Firmenbestattung Haftung

Haftungsrisiken bei Firmenbestattungen

Gerät eine GmbH in Schieflage, ist die Versuchung für GmbH Geschäftsführer groß, eine Firmenbestattung in Betracht zu ziehen. Insbesondere wenn - wie oben erwähnt - die schnelle Hilfe innerhalb von 24 Stunden versprochen wird und man so der Insolvenzantragspflicht entgehen kann.

Wer möchte schon gerne ein Insolvenzverfahren und damit seinen guten Ruf und die eigene Bonität riskieren? Wie gut klingt da das Versprechen auf eine risikolose Liquidation des Unternehmens mithilfe des Firmenbestatters. Allerdings ändert die Übernahme der GmbH durch den Firmenbestatter nichts an der Haftung des ehemaligen Geschäftsführers.

 

 

Umfangreiche Firmenbestattung Strafbarkeit

GmbH Geschäftsführer dürfen nicht außer Acht lassen, dass sie per Gesetz dazu verpflichtet sind, innerhalb einer vorgeschriebenen Frist Insolvenz anzumelden, wenn Insolvenzgründe vorliegen. Zu den Insolvenzgründen zählen:

  • > aktuelle Zahlungsunfähigkeit
  • > drohende Zahlungsunfähigkeit
  • > Überschuldung

Der Gesetzgeber verlangt von GmbH Geschäftsführern die unverzügliche Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Die persönliche Inanspruchnahme bei Versäumnis der Geschäftsführerpflichten ergeben sich hierbei u.a. aus § 43 Abs. 2 GmbHG.
Wird o.g. Antrag zu spät gestellt, droht dem GmbH Geschäftsführer die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung gemäß § 15a Abs. 4 InsO wegen Insolvenzverschleppung.

 

Folgende Fristen werden dabei genannt:

  • > 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
  • > 6 Wochen bei Überschuldung

Wobei es nicht vorgesehen ist, dass die Fristen ausgeschöpft werden.

Unter Umständen drohen weitere Haftungsrisiken wegen Steuerschulden. Außerdem besteht Haftung des GmbH Altgeschäftsführers gemäß § 283 StGB, wenn dieser Handlungen vollzogen hat, durch die der Insolvenzmasse Bestandteile des Insolvenzvermögens entzogen worden sind.
Zusätzliche Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführer und Gesellschafter können sich außerdem bei Vorliegen einer Strafbarkeit aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. dem jeweiligen Straftatbestand oder aus § 826 BGB ergeben.

Hierbei geht es um Schadensersatzansprüche, die bestehen, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einem anderen einen Schaden zufügt bzw. um den Verstoß gegen "gute Sitten".

 

Gemäß § 41 GmbHG ist der Geschäftsführer einer GmbH zur ordentlichen Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Diese ist im Fall einer Firmenbestattung häufig nicht gegeben. Daraus ergibt sich eine Strafbarkeit gemäß § 283 Nr. 5 StGB. Erfolgt die Übertragung des Firmenmantels ohne Buchführung, macht sich der Altgeschäftsführer ebenfalls strafbar aufgrund der bestehenden Aufbewahrungspflicht.

Eine fehlende Bilanzierung, die im Zuge einer Firmenbestattung häufig nicht erstellt wird, führt zur Strafbarkeit( § 283 I Nr. 7 StGB) es sei denn, die sogenannte objektive Strafbarkeitsbedingung ist bereits vor der Bilanzierungsfrist eingetreten. Auch der Firmenbestatter wird zum tauglichen Täter des § 15a Abs. 4 InsO, wenn er nicht als bloßer Vermittler agiert, sondern im Hintergrund die Rolle als faktischer Geschäftsführer übernimmt.

 

Firmenbestattung

GUT ZU WISSEN

Der Verkauf einzelner Gesellschaftsanteile bzw. die bloße Anteilsveräußerung als Verfügungsgeschäft an einen durch eine Unternehmensberatung vermittelten Käufer ist gemäß § 283 I Nr. 8 Alt. 2 StGB nicht strafbar. Zudem gestaltet sich eine Verurteilung nach § 283 I Nr. 6 StGB häufig als schwierig, da es teilweise nur schwer zu beweisen ist, dass Unterlagen durch Geschäftsführer beiseite geschafft, zerstört oder verheimlicht wurden.

 

Strafrechtliche Konsequenzen der Firmenbestattung

Bei einer Firmenbestattung droht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 5 InsO), des Betrugs (§ 263 StGB), des Bankrotts (§ 283 StGB, s. dazu BGH Beschluss vom 15.11.2012, 3 StR 199/12, GWR 2013, 169), der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und der Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Das hat zur Folge, dass Firmenbestattungen von der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes (BuStra) und / oder von der Staatsanwaltschaft untersucht werden.

Allein der Vorwurf der Insolvenzverschleppung hat es in sich und kann für den Geschäftsführer die Haftung mit Privatvermögen bedeuten. Kommt es im Zuge einer Firmenbestattung zu einem sogenannten Festsetzungs- und Erhebungsverfahren durch das Finanzamt, drohen einige unangenehme Folgen, wie zum Beispiel

  • > Pfändung des GmbH-Geschäftsanteile
  • > Insolvenzantrag durch das Finanzamt beim zuständigen Amtsgericht

 

Kenntnis von einer Firmenbestattung erlangt die Finanzbehörde durch die Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung von der Veräußerung der GmbH oder die Anmeldung gesellschaftsrechtlicher Veränderungen im Handelsregister. Das gibt ihr ausreichend Möglichkeiten, rechtzeitig zu handeln.

Bislang nicht abschließend geklärt sind die Haftungsvoraussetzungen für Steuerverbindlichkeiten, die erst nach Abberufung des Geschäftsführers fällig wurden. Folgt auf eine Firmenbestattung die Verurteilung wegen eines Bankrottdeliktes, ist die Konsequenz für den Altgeschäftsführer ein zukünftiges Berufsverbot als GmbH Geschäftsführer.

Die neuerliche Rechtsprechung sorgt zusätzlich dafür, dass gem. § 64 Satz 3 GmbHG Geschäftsführer auch für Zahlungen an die Gesellschafter haften, die zur Insolvenzreife geführt haben. Darunter fällt jegliche Weggabe von Aktivvermögen, die zur Schmälerung des Gesellschaftsvermögens führt. Da die Geschäftsführerhaftung durch eine unerlaubte Handlung begründet würde, kann sich der Altgeschäftsführer den Gesellschaftsgläubigern nicht durch ein privates Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung entziehen.

 

Vorsicht vor angeblich legalen Firmenbestattern

 

Wir raten unseren Kunden zur Vorsicht vor angeblich legalen Firmenbestattungen. Häufig ist in der Folge einer derartigen Firmenbeerdigung der neue Geschäftsführer nicht greifbar, sodass sich Insolvenzgerichte am Altgeschäftsführer schadhaft halten. Im Zweifel wird so aus einem drohenden Insolvenzverfahren schnell ein Strafakt, der mit äußerst unangenehmen privaten Konsequenzen verbunden ist.

Mittlerweile ist die Reaktion des Insolvenzgerichts äußerst sensibel, wenn der Verdacht einer Firmenbestattung bei einer insolventen GmbH besteht. Fakt ist: Es gibt keine einfache Liquidation einer Problem GmbH, noch können sich Geschäftsführer mithilfe einer Firmenbestattung aus ihren Pflichten entlassen und ihrer zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung entziehen.

 

GmbH Verkauf statt Firmenbestattung

Die Concepta Unternehmensberatung bietet ihren Kunden risikolos den rechtssicheren GmbH-Ankauf oder die GmbH Löschung bei drohender Firmeninsolvenz an. Und das unter Bewahrung der Alt-Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen. Schauen Sie sich gerne für weitere Informationen auf unserer Webseite um. Scheuen Sie sich außerdem nicht, unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um sich ausführlich über unsere professionellen Dienstleitungen zu informieren.

 

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