Straftaten

Mögliche strafrechtliche Handlungen des GmbH-Geschäftsführers und Gesellschafters in der Insolvenz

Die Deliktanfälligkeit von Gesellschafter und Gseschäftsführer steigert sich proportional zum Eintritt der Insolvenzreife. Der Gesetzgeber kennt nicht nur den Straftabestand der Insolvenzverschleppung, sondern fordert gleichzeitig die Aufklärung der Beistraftaten.

Die häufigsten Straftaten

Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung heraus haben wir Ihnen hier die häufigsten Insolvenzstraftaten aufgelistet.

Geldwäsche

Der Straftatbestand der Geldwäsche gleicht in der Definition einem Kaugummi - und rechtfertigt deshalb weit in das persönliche Umfeld des Betroffenen hinein Ermittlungsmaßnahmen, die zur Aufklärung weiterer Straftaten führen sollen. Haben vor Erreichen der Insolvenzreife in der GmbH verdächtige Vermögensverschiebungen oder Provisionszahlungen stattgefunden? Dann darf der Geschäftsführer mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche rechnen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche rechtfertigt mehrere erhebliche Einschränkungen staatsbürgerlicher Rechte.

  • Umfassende Kontenabfrage bei der BaFin
  • Ermittlungen bei Geschäftspartnern
  • Grundbuchabfrage
  • nahestehende Personen werden Verfahrensbeteiligte
  • Telefonüberwachung
  • Postüberwachung
  • Untersuchungshaft

 

Der Gesetzgeber definiert Geldwäsche als Straftatbestand, welchem verübte Straftaten vorangehen müssen. Ist dem Beschuldigten keine direkte Verbindung zur Straftat vorzuwerfen, wird dieser der Beihilfe verdächtigt. Auch wenn die Herkunft von Geldern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, darf der Betroffene mit Einleitung eines Verfahrens rechnen. Der berühmte "Kassengriff" wird so zum Fiasko des Geschäftsführers. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche wird aufgrund besonderer Ermittlungsoptionen immer weitere Straftaten aufdecken:

VorwurfWann?
  • Betrug nach §263 StGB
  • Inanspruchnahme von Lieferung oder Leistung, obwohl die Insolvenznähe der GmbH bereits erkennbar warAchtung! löst Schadenshaftung gem. § 823 BGB aus!
  • Kreditbetrug nach §265b StGB
  • unrichtige oder unvollständige Angabe der Vermögensverhältnisse.Achtung! - abstraktes Gefährdungsdelikt - Eintritt eines Schadens ist nicht erforderlich!
  • Untreue nach §266 StGB
  • gilt für Geschäftsführer und Gesellschafter, u.U. auch Vorstände von Kreditinstituten - durch MoMiG Harmonisierung Eigenkapitalersatzrecht - praktische Urteile liegen noch nicht vor
  • Gläubigerbegünstigung nach §283c StGB
  • Strafbarkeitsbedinung ist Abweisung mangels Masse oder Insolvenzverfahren - in der Praxis bedeutsam in Verbindung mit Insolvenzanfechtung gem. §133 InsO
  • Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen nach §266a StGB
  • Delikt Nummer 1 in der Unternehmenskrise
  • Bankrott nach §283 StGB
  • unterlassene oder unordentliche Buchführung ist ein Wesensmerkmal des Bankrott - vgl. § 283 StGB Abs. 1 Nr. 5
  • Delikt Nummer 1 bei unprofessioneller Sanierungsvariante - übertragende Sanierung
  • Verletzung der Buchführungspflicht nach §283c StGB
  • auch nicht kaufmännische Geschäftsführer haben den kaufmännischen Geschäftsführer zu überwachen!
  • Fundamental rechtsformgreifende Regelung §15a InsO - Insolvenzverschleppung
  • Verlust der Häfte des Stammkapitals nach §§49 GmbHG und §84 GmbHG
  • strafbewährt sind Vorsatz und Fahrlässigkeit!

Gründungsschwindel

Häufig wird wegen unrichtiger Gründung der GmbH ermittelt. Stand zum Zeitpunkt das Stammkapital dem Geschäftsführer der GmbH zur vollständigen Verfügung? Ist die Herkunft des Stammkapitals zweifelsfrei geklärt? - Wenn nicht, hat der Geschäftsführer und Gesellschafter mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche zu rechnen. Achtung: Auch bei Kapitalerhöhung muss die Einlage dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet hier die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkaptal.

Bankrott

Haben vor Insolvenz verdächtige und anrüchige Vermögensverschiebungen stattgefunden? Der Straftatbestand Bankrott wird häufig bei der unsachgemäßen Anwendung des Modells "übertragende Sanierung" erfüllt.

Unterschlagung

Wurden Leasing und Finanzierungsverbindlichkeiten nur unzureichend erfüllt? Wurden Maschinen oder Fahrzeuge trotz Kredikündigung durch die Finanzierungsgesellschaft oder Bank trotzdem genutzt und waren zum Zeitpunkt der beabsichtigten Sicherstellung nicht auffindbar?

Nichtabführen von Beiträgen zur Sozialversicherung

Wurden die Beiträge zur Sozialversicherung verspätet an die Krankenkasse überwiesen? Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Krankenkasse. Der Straftatbestand fällt unter dem Bereich Wirtschaftskriminalität - Delikte aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen. Das Nichtabführen von Beiträgen zur Sozialversicherung ist einer der häufigsten erhobenen Vorwürfe im Insolvenzverfahren.

Betrug

Hat der Geschäftsführer bei erreichen der Insolvenzreife der GmbH trotzdem bei Lieferanten Ware oder Dienstleistungen bestellt, obwohl er mit Zahlungsfähigkeit oder einer erheblichen Verspätung der Zahlung rechnen musste?

Untreue

Sind dem Geschäftsführer anrüchige Zahlungen vorzuwerfen?

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