Straftaten
Mögliche strafrechtliche Handlungen des GmbH-Geschäftsführers und Gesellschafters in der Insolvenz
Die Deliktanfälligkeit von Gesellschafter und Gseschäftsführer steigert sich proportional zum Eintritt der Insolvenzreife. Der Gesetzgeber kennt nicht nur den Straftabestand der Insolvenzverschleppung, sondern fordert gleichzeitig die Aufklärung der Beistraftaten.
Die häufigsten Straftaten
Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung heraus haben wir Ihnen hier die häufigsten Insolvenzstraftaten aufgelistet.
Geldwäsche
Der Straftatbestand der Geldwäsche gleicht in der Definition einem Kaugummi - und rechtfertigt deshalb weit in das persönliche Umfeld des Betroffenen hinein Ermittlungsmaßnahmen, die zur Aufklärung weiterer Straftaten führen sollen. Haben vor Erreichen der Insolvenzreife in der GmbH verdächtige Vermögensverschiebungen oder Provisionszahlungen stattgefunden? Dann darf der Geschäftsführer mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche rechnen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche rechtfertigt mehrere erhebliche Einschränkungen staatsbürgerlicher Rechte.
- Umfassende Kontenabfrage bei der BaFin
- Ermittlungen bei Geschäftspartnern
- Grundbuchabfrage
- nahestehende Personen werden Verfahrensbeteiligte
- Telefonüberwachung
- Postüberwachung
- Untersuchungshaft
Der Gesetzgeber definiert Geldwäsche als Straftatbestand, welchem verübte Straftaten vorangehen müssen. Ist dem Beschuldigten keine direkte Verbindung zur Straftat vorzuwerfen, wird dieser der Beihilfe verdächtigt. Auch wenn die Herkunft von Geldern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, darf der Betroffene mit Einleitung eines Verfahrens rechnen. Der berühmte "Kassengriff" wird so zum Fiasko des Geschäftsführers. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche wird aufgrund besonderer Ermittlungsoptionen immer weitere Straftaten aufdecken:
Vorwurf | Wann? |
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Gründungsschwindel
Häufig wird wegen unrichtiger Gründung der GmbH ermittelt. Stand zum Zeitpunkt das Stammkapital dem Geschäftsführer der GmbH zur vollständigen Verfügung? Ist die Herkunft des Stammkapitals zweifelsfrei geklärt? - Wenn nicht, hat der Geschäftsführer und Gesellschafter mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche zu rechnen. Achtung: Auch bei Kapitalerhöhung muss die Einlage dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet hier die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkaptal.
Bankrott
Haben vor Insolvenz verdächtige und anrüchige Vermögensverschiebungen stattgefunden? Der Straftatbestand Bankrott wird häufig bei der unsachgemäßen Anwendung des Modells "übertragende Sanierung" erfüllt.
Unterschlagung
Wurden Leasing und Finanzierungsverbindlichkeiten nur unzureichend erfüllt? Wurden Maschinen oder Fahrzeuge trotz Kredikündigung durch die Finanzierungsgesellschaft oder Bank trotzdem genutzt und waren zum Zeitpunkt der beabsichtigten Sicherstellung nicht auffindbar?
Nichtabführen von Beiträgen zur Sozialversicherung
Wurden die Beiträge zur Sozialversicherung verspätet an die Krankenkasse überwiesen? Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Krankenkasse. Der Straftatbestand fällt unter dem Bereich Wirtschaftskriminalität - Delikte aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen. Das Nichtabführen von Beiträgen zur Sozialversicherung ist einer der häufigsten erhobenen Vorwürfe im Insolvenzverfahren.
Betrug
Hat der Geschäftsführer bei erreichen der Insolvenzreife der GmbH trotzdem bei Lieferanten Ware oder Dienstleistungen bestellt, obwohl er mit Zahlungsfähigkeit oder einer erheblichen Verspätung der Zahlung rechnen musste?
Untreue
Sind dem Geschäftsführer anrüchige Zahlungen vorzuwerfen?
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